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ABDA
Bundeskartellamt stellt Boykottverfahren ein
ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf und der ehemalige ABDA-Kommunikationschef Thomas Bellartz müssen nun doch kein Bußgeld wegen ihres angeblichen Boykottaufrufs gegen den Pharmagroßhändler Gehe zahlen. Wie die ABDA mitteilte, ist das Kartellverfahren, das das Bundeskartellamt 2007 eingeleitet hatte, eingestellt worden.
Das Bundeskartellamt hatte dem ABDA-Präsidenten und dem damaligen Leiter des Hauptstadtbüros der Pharmazeutischen Zeitung, Thomas Bellartz, vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Übernahme der holländischen Versandapotheke DocMorris durch die Gehe-Mutter Celesio zum Boykott des Großhändlers aufgerufen zu haben. Ihnen wurden saftige Bußgelder auferlegt. Dagegen hatten die Betroffenen Einspruch erhoben.
„Die gegen die ABDA erhobenen Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen und sind nun vom Bundeskartellamt selbst zurückgenommen worden", erklärte heute ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. Er betonte: „Wir werden unsere Mitglieder auch in Zukunft unabhängig vertreten und ihre Interessen in politischen Debatten wahrnehmen. Und auch die Interessen der Verbraucher werden wir weiterhin ganz offen vertreten."
Bei der Einstellung des Kartellverfahrens handelt es sich laut ABDA um eine Ermessensentscheidung des Bundeskartellamtes ohne nähere Begründung.
Berlin - 07.09.2011, 17:54 Uhr