Metoprolol

AOK-Anzeigen gegen sieben Apotheker - Staatsanwaltschaft bejaht Anfangsverdacht

Berlin - 08.09.2011, 11:56 Uhr


Die AOK Baden-Württemberg hat bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen sieben Apotheker Anzeige wegen Abrechnungsbetruges mit Zusammenhang mit dem Arzneimittel Metoprolol-Succinat des Herstellers Betapharm erstattet.

„Die AOK hat uns Umstände angezeigt, die uns einen Anfangsverdacht bejahen lassen“, bestätigte eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegenüber DAZ.online. Es werde jetzt aber eine „ganze Weile dauern“, bis erste Erkenntnisse vorlägen.

Eingegangen sind die AOK-Anzeigen am 29. August 2011. Dass sie erst am 6. September beim zuständigen Staatsanwalt auf dem Schreibtisch lagen, sei internen Abläufen zuzuschreiben, so die Sprecherin entschuldigend.

Mit den Anzeigen folgt zumindest der AOK-Landesverband Baden-Württemberg den Vorgaben des AOK-Bundesverbandes. Dieser hatte am 19. August den Apothekern bundesweit in 30.000 Fällen Abrechnungsbetrug vorgeworfen und die Einschaltung der Staatsanwälte angekündigt. Andere AOK-Landesverbände haben bislang offenbar noch keine Anzeigen erstatten.

Nach Angaben der AOK dürften bundesweit rund 12.000 Apotheken das Arzneimittel Metoprolol  zulasten der AOK abgerechnet haben, obwohl dieses noch nicht auf dem Markt ist. Für Metoprolol  besteht seit 1. Juni ein Rabattvertrag mit der AOK – doch Betapharm kann das Medikament noch nicht liefern. Die AOK hatte dem Hersteller kurzfristig den Zuschlag für das Arzneimittel erteilt, wohl wissend, dass dieser den Wirkstoff bis dato gar nicht in seinem Sortiment hatte. Die Apotheken waren mithin gezwungen, AOK-Patienten ein anderes Präparat zu geben. In 30.000 Fällen allein im Juni sollen Apotheken die PZN für das nicht lieferbare Metoprolol auf die Rezepte gedruckt, aber ein anderes Arzneimittel abgegeben haben.


Lothar Klein