Anhörung im Gesundheitsausschuss

Scharfe Kritik an Versorgungsstrukturgesetz

Berlin - 19.10.2011, 16:52 Uhr


Verbraucherschützer, Krankenkassen und Ärzte haben teils scharfe Kritik am geplanten Versorgungsstrukturgesetz geübt. „Die Bundesregierung geht die richtigen Ziele an, aber mit den im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen werden diese leider kaum zu erreichen sein“, sagte heute die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss.

Pfeiffer kritisierte auch die Einführung des ABDA/KBV-Konzepts als verpflichtendes Modellvorhaben: „Dies ist ein Geschenk für Ärzte und Apotheker, das nur darauf abstellt, die Einnahmen beider Berufsgruppen zu maximieren“. Es sei „geradezu absurd“, dass über ein für die Kassen verpflichtendes Modellvorhaben die wirtschaftliche Wirkstoffverordnung  und -abgabe getestet werden solle. „Dazu sind bereits heute alle Instrumente vorhanden, ohne dass die Beitragszahler dafür einen Cent mehr bezahlen müssten“, ergänzte GKV-Vize Johann-Magnus von Stackelberg.

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen, sagte: „Das Gesetz droht zu einem Versorgungsgesetz für die Ständevertreter zu werden“. Von „vielen richtigen Ansätzen, aber Mängeln bei der konkreten Ausgestaltung“ sprach Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery. Er kritisierte, Diagnosen und Therapien, die Ärzte künftig an medizinische Angestellte abgeben sollen, sollten vorher ausdrücklich aufgelistet werden. Das enge ärztliche Spielräume ein.

Das Kabinett hatte den 112-Seiten-Gesetzentwurf im August beschlossen. Seither hat die Koalition selbst 85 Änderungsanträge zu unterschiedlichsten Punkten eingebracht, wie die Pressestelle des Bundestags mitteilte. So sollen Kassen, die die elektronische Gesundheitskarte bis Ende 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten ausgeben, die Verwaltungskosten 2013 nicht erhöhen dürfen. Die beitragsfreie Familienversicherung eines Kindes solle über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden können, wenn es freiwillig Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hat.

Mit den Ländern liegt die Regierung bei dem Gesetz über Kreuz. Kritik des Bundesrates am Entwurf wies sie im wesentlichen zurück – etwa die Länderforderung, Arztsitze in Gebieten mit vielen Medizinern nur noch befristet zu vergeben.


dpa/Kirsten Sucker-Sket