Arzneimittelmarkt

Hälfte der Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei

Berlin - 31.10.2011, 10:56 Uhr


Jedes zweite Rabattarzneimittel ist für Patienten nach Angaben des Deutschen Apotheker Verbandes (DAV) zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Ab 1. November liegt die Quote bei 50,0 Prozent.

Ansonsten fließe die Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro verordnetem Arzneimittel direkt an die jeweilige Krankenkasse. Die Patienten mussten 2010 für alle Arzneimittel rund 1,8 Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufbringen. „Dazu kamen 1,3 Milliarden Euro GKV-Einsparungen durch Rabattarzneimittel, die in den Apotheken mit hohem Aufwand umgesetzt werden“, so der DAV. Dasselbe Arzneimittel könne je nach Kasse des Versicherten unter einen Rabattvertrag fallen oder nicht. Falls es rabattiert sei, könne es komplett zuzahlungspflichtig, zur Hälfte zuzahlungsbefreit oder komplett zuzahlungsfrei sein - auch je nach Krankenkasse.

Rund 27.700 von 55.400 Rabattarzneimitteln haben die Kassen laut DAV für ihre Versicherten teils oder ganz von der Zuzahlung befreit (Stand: 1. November). Diese Befreiungsquote von 50,0 Prozent ist für die Patienten günstiger als vor einem Monat (49,8 Prozent), aber ungünstiger als vor einem Jahr (55,1 Prozent). Grundsätzlich müssen Patienten zehn Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.


Lothar Klein


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