Erleichterungen für Filialverbünde

VDPP: Nähe ist entscheidend, nicht Besitzverhältnisse

Berlin - 21.11.2011, 09:52 Uhr


Der Verein Demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Apothekenbetriebsordnung das formulierte Ziel, die Arzneimittelsicherheit und die Versorgung zu verbessern. Die angedachten Erleichterungen für Filialapotheken lehnt auch der VDPP ab.

Auf Zuspruch trifft vor allem die geplante Betonung der Information und Beratung als Kernaufgabe der Apotheker und Apothekerinnen – sie sind nach dem Verständnis des Vereins zentral für eine patientenorientierte Arzneimittelversorgung. Mit der Regelung, dass auch anderes pharmazeutisches Personal nach schriftlicher Festlegung des Apothekenleiters diese Aufgaben wahrnehmen kann,  werde der Berufspraxis Rechnung getragen. Der Verein befürwortet weiterhin, dass die Beratungspflicht auf den Botendienst ausgeweitet werden soll, wenn zuvor keine Beratung in der Apotheke stattgefunden hat. Jedoch müsse es auch möglich sein, die Beratung nicht allein im Zusammenhang mit der Auslieferung, sondern auch durch einen persönlichen – und zu dokumentierenden – Anruf nachzuholen. Darüber hinaus sei diese Beratungspflicht unbedingt auch den Regelungen zum Versandhandel hinzuzufügen. Eine notwendige Maßnahme ist aus Sicht des Verbandes zudem, dass die Vertraulichkeit bei der Beratung gesichert wird – etwa durch farbliche Kennzeichnung oder bauliche Maßnahmen. 

Auf Zuspruch stößt auch die geplante Formulierung, dass in der Offizin der Eindruck einer Apotheke zu wahren ist. Dies sei von großer Bedeutung für die Wahrnehmung des Arzneimittels als besonderes Gut, so der VDPP. Nötig sei eine klare Abgrenzung zur Drogerie. Dabei müsse auch eine stärkere Regulierung über Art und Umfang des Nebensortiments geprüft – Verstöße sollen dem VDPP zufolge als Ordnungswidrigkeit formuliert werden. 

Positiv sieht der VDPP überdies, die Einführung eines verbindlichen zertifizierten Qualitätsmanagementsystems für Apotheken mit angemessenen Übergangsfristen. Darüber hinaus befürwortet er eine Ausweitung der QMS-Pflicht auf alle Arbeitsbereiche in allen Apotheken, um eine einheitliche Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Die im Entwurf vorgesehenen Erleichterungen für Filialapotheken – etwa bezüglich Labor, Prüfmitteln, Herstellung, Notdienst – stellen nach Ansicht des VDPP in ihrer Beschränkung auf Filialverbünde keine sachgerechte Regelungen dar. Aus Sicht der Patientenversorgung gebe es keinen sachlichen Grund dafür, z. B. nahe beieinander liegenden Apotheken mit verschiedenen Inhabern eine „Zentralisierung“ des Notdienstes zu verweigern, diese aber einem Filialverbund von bis zu vier Apotheken zu gestatten.  Zudem müsse auch im Notdienst eine Apotheke grundsätzlich in der Lage sein, Rezepturen herzustellen. Bei der partiellen Zentralisierung von Apothekenaufgaben dürfe aus Sicht der Versorgungssicherheit ausschließlich die Entfernung der Apotheken voneinander eine Rolle spielen, so der VDPP, nicht aber die Besitzverhältnisse. Außerdem sollte solcherlei Zentralisierung allein auf freiwilliger Einigung von Apothekern einer Region basieren und nicht als Wettbewerbsinstrument eingesetzt werden.

Über die bereits vom Verordnungsgeber hinaus angedachten Änderungen hinaus, fordert der VDPP eine deutliche Regelung zur Abgabe und insbesondere dem Freiverkauf von Arzneimitteln an Kinder und Jugendliche. Lediglich in § 17 Abs. 8 ApBetrO gebe es einen Hinweis zum Verhalten des pharmazeutischen Personals bei Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch – auch bei Kindern und Jugendlichen. In eine künftige Regelung sollten laut VDPP die Kriterien des „Merkblatt für die Abgabe von Arzneimitteln an Kinder“ der ABDA eingearbeitet werden.

Und zu guter Letzt fordert der VDPP: „Soweit durch unsere Forderungen den Apotheken neue Verpflichtungen auferlegt werden, sind diese bei der Honorierung entsprechend zu berücksichtigen“.


Kirsten Sucker-Sket