Apothekenabschlag 2009 und 2010

Steuerberater wollen Kassen zur Kasse bitten

Frankfurt - 22.12.2011, 11:18 Uhr


Wegen der verspäteten Rückabwicklung der Kassenabschläge für 2009 und 2010 wollen die in der Beratungsgesellschaft APO-Audit zusammengeschlossenen Steuerberater die Krankenkassen zur Kasse bitten und notfalls vor Gericht ziehen.

Laut Bellinger hätten die Krankenkassen den Differenzbetrag für 2009, der sich aus dem Schiedsspruch ergab, eigentlich spätestens bis Ende Juni 2010 erstatten müssen. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem alten Kassenabschlag von 2,30 Euro und dem Schiedsspruch von 1,75 Euro. Tatsächlich seien die Erstattungen erst im Zeitraum Juli bis September 2010 häppchenweise erfolgt. Auch für 2010 sei bislang nur rund die Hälfte der fälligen Beträge erstattet.

Pro durchschnittliche Apotheke leitet APO-Audit daraus einen zusätzlichen Anspruch von rund 15.000 Euro für 2009 und rund 8.000 Euro für 2010 ab. Nach § 130 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V setze der Kassenabschlag zugunsten der Krankenkassen voraus, dass die Kassen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung durch die Rechenzentren zahlen. Diese Frist sei aber von den Kassen für 2009 und 2010 deutlich überschritten. „Meine Kanzlei hat für die Gesellschafter der APO-Audit den weitergehenden Anspruch der Apotheker für 2009 und 2010 juristisch geprüft. Die in der APO-Audit vernetzten Kanzleien werden in den nächsten Wochen beginnen, mit ihren Mandanten die Ansprüche bei den Kassen geltend zu machen und notfalls auszuklagen", so der Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Dr. Bellinger.


Lothar Klein