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Medizinprodukte
BMG: Zulassungsbedingungen reichen aus
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht trotz der aktuellen Ereignisse um die schadhaften Brustimplantate keinen Grund, die Zulassungsbedingungen für Medizinprodukte zu verschärfen.
Das BMG will dazu die regelmäßige Prüfung der Herstellerbetriebe künftig vorschreiben. Derzeit findet diese nur sporadisch statt. Zusätzlich sollten die Prüfstellen, wie beispielsweise der TÜV, „systematischer überwacht“ und deren Vorschriften länderübergreifend einheitlicher geregelt werden, hieß es aus Regierungskreisen. Bisher obliegt die Kontrolle der Prüfstellen den einzelnen Bundesländern und wird unterschiedlich streng gehandhabt.
Den gestrigen Appell der Bundesärztekammer an die Krankenkassen, die Kosten für eine Entnahme der mangelhaften Silikonimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothese (PIP) zu übernehmen, teilt die Bundesregierung nicht. Regierungskreise verwiesen erneut auf die sozialrechtlichen Vorschriften (SGB V). Hiernach muss die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen.
Berlin - 12.01.2012, 16:10 Uhr