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Gesundheitsausschuss
Regierung erwägt Konsequenzen aus Brustimplantate-Skandal
Die Bundesregierung denkt nach dem Skandal um fehlerhafter Brustimplantate über eine Verbesserung der Kontrolle der Herstellung von Medizinprodukten nach. Dies wurde heute in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages deutlich.
Letzte Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium bereits erklärt, dass es keinen Anlass sehe, die Zulassungsbedingungen für Medizinprodukte zu ändern. Auch heute betonte die Regierung im Ausschuss, dass es im Fall der minderwertigen Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) um „kriminelle Handlungen“ gehe, dem nicht mit dem Zulassungsrecht beizukommen sei. Wie der Informationsdienst des Bundestages berichtet, erhielt sie in diesem Punkt von den Koalitionsfraktionen ausdrückliche Unterstützung.
Auf die Frage der Oppositionsfraktionen, ob die betroffenen Frauen die Kosten der Explantation tragen müssen, hieß es seitens der Regierung, die gesetzlichen Krankenkassen übernähmen die Kosten für die Entfernung von Brustimplantaten, wenn von diesen eine Gesundheitsgefährdung ausgehe. Nach der Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liege eine solche Gesundheitsgefährdung bei den entsprechenden Produkten der Firma PIP sowie des niederländischen Herstellers Rofil Medical vor. Für die Kostenübernahme für die Implantatsentnahme komme es nicht darauf an, ob die ursprüngliche Implantation aus medizinischen Gründen oder als eine Schönheitsoperation erfolgte. Die Regierung wies zugleich darauf hin, dass die Krankenkassen die Betroffenen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen haben, wenn die Implantation nicht aus medizinischen Gründen erfolgte.
Das BfArM erneuerte in der Sitzung die Empfehlung, Brustimplantate der beiden Firmen aus Frankreich und den Niederlanden entfernen zu lassen – und zwar unabhängig davon, ob das Implantat offensichtlich beschädigt sei. Es könne auch bei intaktem Material Silikon ins Brustgewebe eindringen und zu erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen führen, erläuterte das BfArM. Je länger ein solches Implantat getragen werde, desto größer sei die Gefahr. Dem BfArM zufolge wird eine gesicherte Zahl der in Deutschland betroffenen Frauen nicht vor Mitte Februar vorliegen.
Berlin - 18.01.2012, 17:13 Uhr