IQWiG

Zusatznutzen für HPV-Test zur Diagnose von Krebsvorstufen

Berlin - 26.01.2012, 09:51 Uhr


Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bescheinigt einem diagnostischen Test auf Humane Papillomaviren (HPV) Zusatznutzen im Primärscreening. Im Rahmen der Früherkennung liefere er gegenüber dem routinemäßig durchgeführten zytologischen Test früher Hinweise auf Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs.

Gebärmutterhalskrebs ist laut WHO-Angaben aus dem Jahr 2008 die zweithäufigste bösartige Tumorerkrankung bei Frauen weltweit. Nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2006 sterben jährlich circa 1.500 Frauen deutschlandweit an der Erkrankung. Als Hauptrisikofaktor für die Entwicklung gilt eine Infektion mit Humanen Papillomaviren. Experten diskutieren, ob der routinemäßige zytologische Test auf Zellveränderungen (Dysplasien) durch einen HPV-Test ersetzt oder ergänzt werden kann. Bisher ist nur der zytologische Test eine Krankenkassenleistung. Beide Testmethoden zielen darauf ab, frühzeitig Dysplasien zu erkennen und zu behandeln, bevor sich Krebsgeschwüre entwickeln können.

Im nun vorliegenden Abschlussbericht des IQWiG bescheinigt das Institut dem diagnostischen HPV-Test gegenüber dem rein zytologischen Test einen Zusatznutzen hinsichtlich der Früherkennung von Zellveränderungen. Es zeigte sich in den verglichenen Studien, dass in der zweiten Screening-Runde in der Gruppe der Frauen, die in der ersten Screening-Runde mittels des HPV-Tests getestet worden waren, weniger Krebsdiagnosen ausgesprochen wurden, als in der Vergleichsgruppe der Frauen, die in der ersten Screening-Runde mit dem konventionellen zytologischen Test untersucht worden waren. 
In der Diagnose fortgeschrittener Krebsvorstufen (hochgradig zervikale intraepitheliale Dysplasien oder in-situ Zervixkarzinome) gebe es einen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen, jedoch wurden von der zugrundeliegenden Studie nur bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, weshalb Aussagen zu Nutzen oder Schaden nur mit niedriger Sicherheit möglich seien.

Grundsätzlich sei auffällig, dass durch die frühe Erkennung von Zellveränderungen auch bereits niedriggradige Krebsvorstufen behandelt würden, die sich in den meisten Fällen von allein zurückbilden und nur selten zu Tumoren weiterentwickeln würden. Ob und wie häufig aufgrund eines HPV- oder zytologischen Tests unnötig behandelt würde, sei aufgrund der vorliegenden Studien nicht zu sagen. Ebenso habe man keine Erkenntnis über mögliche Schäden durch eine solche „Übertherapie“.

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) fordert indes eine schnelle Entscheidung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und erinnert daran, dass über die Thematik bereits seit neun Jahren im G-BA beraten würde. „Wenn nun selbst das kritisch prüfende IQWiG positive Nutzenhinweise für den Labortest sieht, muss dieser für die in der Gesetzlichen Krankenversicherung  versicherten Frauen umgehend verfügbar gemacht werden“, so der VDGH-Geschäftsführer Martin Walger. 

Die Aussage des IQWiG zum Ausmaß des Zusatznutzens stellt formal lediglich einen Vorschlag des Instituts dar. Die abschließende Entscheidung obliegt nun dem G-BA. Sobald dieser nach einem öffentlichen Stellungnahmeverfahren seine Entscheidung getroffen hat, können Hersteller und GKV-Spitzenverband in die Verhandlungen zum Erstattungspreis einsteigen.


Almuth Schmidt


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