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Elektronische Gesundheitskarte
Informationen – jetzt apothekenübergreifend
In der Modellregion Bochum-Wattenscheid wird das weitere Potenzial der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) getestet. Auf der Karte stehen erstmals apothekenübergreifend genauere Informationen zur Verfügung, um die für den Patienten am besten geeigneten Arzneimittel auszuwählen, heißt es von der ABDA.
Nachdem die Krankenkassen, wie die AOK, ihre „Hausaufgaben“ in Sachen elektronischer Gesundheitskarte gemacht und bis zu zehn Prozent ihrer Versicherten entsprechend ausgestattet haben, „müssen jetzt unsere Projektpartner zügig nachlegen“, sagte Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand beim AOK-Bundesverband Ende 2011.
Laut ABDA hat jetzt die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) den Deutschen Apothekerverband (DAV) einstimmig mit der Durchführung des Pilot-Projekts beauftragt. Unter dem Namen „TEAM eGK“ wird es jetzt von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Kooperation mit der ABDA umgesetzt. Das Projekt hatte im vergangenen Jahr einen Landeswettbewerb gewonnen und konnte sich über Fördergelder in Höhe von 620.000 Euro freuen.
Wenn der Patient zustimmt, werden Auskünfte über Erkrankungen, Allergien und Arzneimittel, die in Apotheken abgegeben wurden, gespeichert. So werde es den teilnehmenden Apothekern künftig möglich sein, die Arzneimitteltherapiesicherheit ihrer Kunden vollständig zu überprüfen, so die ABDA. Bisher könnten nur Wechselwirkungen sowie Fehl- und Doppelverordnungen von Arzneimitteln festgestellt werden, wenn diese von derselben Apotheke verkauft wurden oder der Patient den Abgebenden darüber informierte.
Unabhängig davon kündigt die ABDA an, das elektronische Rezept per Gesetz als Pflichtanwendung einzuführen. Einen Zeitplan gebe es noch nicht.
Berlin - 09.02.2012, 11:42 Uhr