Nachfülllösungen für E-Zigaretten

AMK: Nicotin nicht abgeben

Berlin - 10.02.2012, 12:46 Uhr


Im Rahmen der Debatte um elektronische Zigaretten warnt die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) davor, Nicotin als reine Substanz oder in einer Zubereitung abzugeben. Die gesundheitlichen Folgen für Konsumenten sowie die rechtlichen Konsequenzen für abgebende Apotheken seien ungeklärt.

Offenbar haben mehrfach Kunden in Apotheken nach Bestandteilen, die in den Liquids der E-Zigaretten enthalten sind, gefragt. In anderen Fällen haben sie die Apotheker darum gebeten diese Lösungen herzustellen. 

Die Lösungen enthalten Aromen, das Lösungsmittel Propylenglykol und Nicotin, je nach Hersteller in verschieden Dosierungen. Die AMK warnt: Selbst bei vorgegebener Nicotinkonzentration kann die Apotheke nicht abschätzen, welche Nicotinmengen durch das jeweilige Gerät aus der Lösung abgegeben werden.

Derzeit könne das gesundheitliche Risiko der E-Zigaretten nicht sicher eingestuft werden, weil es keine Informationen über die Nicotinexposition des Verbrauchers gebe, betont das Bundesinstitut für Risikobewertung. Nicotin sei ein hochtoxisches Alkoloid, das auch für Kinder gefährlich ist, wenn sie damit in Berührung kommen und die Flüssigkeit schlucken.

Die AMK sieht die Voraussetzungen zur Abgabe von Chemikalien, mit denen nicotinhaltige Nachfülllösungen selbst vom Kunden hergestellt werden können, nicht erfüllt. Danach dürfen Chemikalien, die wie Nicotin als sehr giftig eingestuft sind,  nur abgeben werden, wenn der Kunde einen legalen und vernünftigen Verwendungszweck angibt (Chemikalienverbotsverordnung). Außerdem habe die Apotheke dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde sich selbst und andere nicht gefährdet. 


Svenja Schwob