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Dispensierrecht für Tierärzte
Wurmkur aus der Apotheke zu teuer?
Das Dispensierrecht für Tierärzte ist zurzeit in der Diskussion. Einige Medien schüren dazu die Stimmung an.
Unter den Petitionen an den Deutschen Bundestag findet man zum „Dispensierrecht für Tierärzte“ aktuell zwei Eingaben mit gegensätzlichem Inhalt.
Steffen Neureither sucht Mitstreiter dafür, dass das Dispensierrecht erhalten bleibt. Er fürchtet, dass bei einer Aufhebung des Dispensierrechts auf die Tierhalter größere finanzielle Belastungen zukommen, weil in der Apotheke „größere Gebinde“ gekauft werden müsste. Restbestände würden zu nicht zweckmäßiger Selbstmedikation verführen.
Eine Petition von Klaus Mauter plädiert gegen das Dispensierrecht: „Tierärzte, wie ja auch Humanmediziner, sollten keine eigene Apotheke unterhalten dürfen.“
Beide Petitionen können noch bis zum 9. März mitunterzeichnet werden.
Hintergrund für die derzeitige Diskussion ist der Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, der zusätzliche Maßnahmen vorsieht, um der Entwicklung von Resistenzen gegen Antibiotika vorzubeugen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz möchte die rechtlichen Bestimmungen soweit verschärfen, dass der Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß beschränkt und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich erweitert werden. In diesem Zusammenhang prüft das Ministerium aktuell die Vor- und Nachteile einer möglichen Einschränkung des Dispensierrechts für Tierärzte.
Stuttgart - 24.02.2012, 12:17 Uhr