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Stufenplanverfahren II
Allergische Reaktionen auf Homöopathika
Einige homöopathische Arzneimittel der Firma Sanum-Kehlbeck stehen im Verdacht, allergisch bedingte Reaktionen ausgelöst zu haben. Alle Arzneimittel enthalten Schimmel- oder Hefepilze in homöopathischer Verdünnung und werden zur Behandlung von Infektionskrankheiten eingesetzt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein Stufenplanverfahren der Stufe II eingeleitet.
Das BfArM geht davon aus, dass die beschriebenen registrierten homöopathischen Arzneimittel grundsätzlich eine Immunreaktion auslösen können. Es sei jedoch nicht klar, ab welcher Potenz eine immunogene Wirkung zu erwarten sei und wie hoch der Gehalt an Ausgangsmaterial (Schimmel- und Hefepilz) in den Arzneimitteln letztlich sei. Präklinische Studien zur Immuntoxizität der Arzneimittel lägen nicht vor, so das BfArM weiter.
Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hat das Bundesinstitut die vorläufige Grenzpotenz mit D8 festgelegt. Für alle Potenzen bis zu einer Potenz von D8 beabsichtigt das BfArM, die Registrierung zu widerrufen.
Die Firma Sanum-Kehl erklärte in einer vorläufigen Stellungnahme, dass sie keinen Anlass sehe, die Therapieempfehlungen zu verändern. Im Gegensatz zur Aussage des BfArM seien kontinuierlich Studien mit präklinischen Daten zur Immuntoxizität mit der Verlängerung der Produkte beim Bundesinstitut eingereicht worden. Die vier „zusammengetragenen Verdachtsfälle“, welche teils schon aus den 80er Jahren stammten, seien ungeklärt und mit vielen Interpretationen versehen worden.
Berlin - 16.03.2012, 17:12 Uhr