GKV-Spitzenverband zu Zuzahlungen

GKV-Versicherte zahlen jährlich 72 Euro zu

Berlin - 19.03.2012, 14:45 Uhr


Jeder gesetzlich Krankenversicherte musste von 2005 bis 2010 durchschnittlich rund 72 Euro Zuzahlung pro Jahr leisten. Das geht aus dem „Bericht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur Evaluation der Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht“ hervor, den die Bundesregierung vorgelegt hat.

Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) sieht für verschiedene Leistungen Eigenanteile und Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten vor. Zugleich bestehen soge­nannte individuelle Belastungsgrenzen, die verhindern sollen, dass Versicherte finanziell überfordert werden. Im Februar 2011 forderte das Bundesgesundheitsministerium den GKV-Spitzenverband auf, einen Bericht vorzulegen, der insbesondere die amtlichen GKV-Statistiken, die im Zusammenhang mit den Zuzahlungen, Befreiungsregelungen und Ausnahmetatbeständen ste­hen, aufbereitet.

Nach dem nunmehr vorgelegten Bericht machten im Jahr 2010 Zuzahlungen für Arzneimittel mit 33,6 Prozent den größten Anteil an den Gesamtzuzahlungen aus. Der zweitgrößte Anteil fiel auf Zuzahlungen zu ärztlichen Behandlungen (30,9%), gefolgt von den Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen (13,6%). In Zahlen bedeutet das: Die gesetzlich Versicherten zahlten im Jahr 2010 insgesamt rund fünf Milliarden Euro zu: rund 1,7 Milliarden für Arzneimittel, 1,5 Milliarden Euro für ärztliche Behandlungen und 0,7 Milliarden Euro für Krankenhausbehandlungen.

Während der Anteil der Zuzahlungen für ärztliche Behandlungen in den Jahren 2005 bis 2007 angestiegen war, sank der Anteil der Zuzah­lungen für Arzneimittel im gleichen Zeitraum stark ab. Die durchschnittliche jährliche Zuzahlungsbelastung für Arzneimittel im genannten Zeitraum betrug je Versichertem und Jahr rund 26 Euro. Der GKV-Spitzenverband betont, dass dies vor dem Hintergrund der rückläufigen Entwicklung der absoluten Zuzahlungen in beiden Bereichen zu sehen sei: Laut Bericht belief sich der Anteil für Arzneimittel im Jahr 2005 noch auf rund zwei Milliarden Euro, für ärztliche Behandlungen auf rund 1,5 Milliarden Euro und für Krankenhausbehandlungen auf rund 0,6 Milliarden Euro.

Als mögliche Ursache für das deutliche Absinken des Anteils für Arzneimittel von 2006 auf 2007 (von rund zwei Milliarden Euro auf rund 1,6 Milliarden Euro) vermutet der GKV-Spitzenverband die stärkere Inanspruchnahme von zuzahlungsfreigestellten Arzneimitteln. Die Spitzenverbände der Kranken­kassen bestimmten erstmals zum 1. Juli 2006 für 79 Fest­betragsgruppen Zuzahlungsfreistellungsgrenzen. Zum 1. Juli 2007 galten bereits für 223 Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Zuzahlungsfreistellungsgrenzen, was zu diesem Zeitpunkt einem Anteil von rund 65 Prozent von insgesamt 341 Festbetragsgrup­pen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ent­sprach.

Weiter heißt es in dem Bericht, in den Jahren 2005 bis 2010 seien rund sieben Millionen Versicherte pro Jahr nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze von den Zuzahlungen befreit gewesen. Der Anteil der Zuzahlungsbefreiten an den gesetzlich Krankenversicherten belief sich den Angaben zufolge auf durchschnittlich rund zehn Prozent.


Juliane Ziegler