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Patientenzuzahlungen ohne positive Steuerung
vdpp-Forderung: Alle Zuzahlungen streichen
Angesichts der guten finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenkassen werden populäre Forderungen laut – etwa nach einer Abschaffung der Praxisgebühr. Der Verband demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) verweist darauf, dass Patientenzuzahlungen jedoch ein grundsätzliches Problem seien – sie zu streichen, müsse unabhängig von der Finanzlage der GKV Ziel sein.
In einer gemeinsamen Presseerklärung betonen VDPP und der Verband demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää), dass wir ein solidarisches System der Krankenversicherung haben, in dem jeder Versicherte unabhängig von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit die Leistungen erhalten sollte, die er benötigt. So haben Versicherte nach den Vorgaben des SGB V „Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“, wenn diese Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind.
„Dieses Prinzip wird durch Zuzahlungen wie Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung oder Beteiligung an den Krankenhauskosten massiv untergraben“, so Florian Schulze vom VDPP. So hätten die gesetzlich Versicherten im Jahr 2010 mehr als 5 Mrd. Euro zu Leistungen zugezahlt, die ihnen eigentlich als Sachleistung zustünden. Dabei seien Eigenanteile an Leistungen und wirtschaftliche Aufzahlungen nicht berücksichtigt. Zudem untergraben Zuzahlungen laut Schulze die paritätische Finanzierung der GKV: „Sie belasten einseitig die Versicherten, die Arbeitgeber werden geschont.“
Zuzahlungen wurden mit der Begründung eingeführt, sie könnten die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen steuern. Diesen Zweck erfüllen sie auch – aber vornehmlich im negativen Sinn. So gibt es durchaus Fälle, da Versicherte auch auf notwendige Arztbesuche verzichten, um die Praxisgebühr nicht zahlen zu müssen. In der stationären Behandlung oder bei Arzneimitteln hatten Zuzahlungen dagegen noch nicht einmal theoretisch eine Steuerfunktion, so die beiden Verbände. Hier gehe es um notwendige Behandlungen, auf die die Patienten keinerlei Einfluss haben. In diesen Bereichen dienten die Zuzahlungen „von Anbeginn an der Untergrabung des Solidarsystems“, so vdää und VDPP.
Das Fazit der Verbände: Zuzahlungen haben keinerlei positive Steuerungsfunktionen und stehen in scharfem Konflikt mit den sozialen Zielen der Solidargemeinschaft. Deshalb habe man die Kostenbeteiligung in den Niederlanden bereits im Jahr 2000 wieder gestrichen. Dies fordern VDPP und vdää nun auch in Deutschland: Alle Zuzahlungen von Versicherten zu medizinisch notwendigen Leistungen sollen fallen. „Diese Streichung ist keine Frage von der momentanen finanziellen Situation der Krankenkassen, sondern eine Frage der solidarischen Finanzierung unseres Versichertensystems,“ so der Vorsitzende des vdää, Wulf Dietrich.
Berlin - 19.03.2012, 10:55 Uhr