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Bundesinsitut für Risikobewertung
Warnung vor Gefahren durch E-Zigaretten-Dampf
Im Sinne des Nichtraucherschutzes sollten E-Zigaretten wie herkömmliche Tabakzigaretten behandelt werden, fordert das Bundesinstitut für Risikobewertung. Es sei nicht auszuschließen, dass von der E-Zigarette und ihren Liquids gesundheitliche Risiken ausgehen – und zwar für Konsumenten und für Dritte.
Angesichts einer immer unübersichtlicheren Auswahl an Inhaltsstoffen und teils selbstgemischten Liquids hält es das Bundesinstitut für Risikobewertung für nicht nachvollziehbar, welche Substanzen ein- und ausgeatmet würden. Neben Nikotin enthielten die Liquids beispielweise Propylenglycol, Aromastoffe und Verunreinigungen. Es gebe Hinweise darauf, dass einige Fabrikate krebserzeugende Aldehyde freisetzen.
Mit der aktuellen Forderung des BfR geht die Diskussion um die E-Zigarette weiter. Zuletzt hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Niederlage vor dem Kölner Verwaltungsgericht hinnehmen müssen. Die Bundesbehörde hatte die E-Zigarette als Arzneimittel zur Raucherentwöhnung eingestuft, woraufhin ein E-Zigaretten-Hersteller und ein Vertriebsunternehmer Klage einreichten. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied zugunsten der E-Zigaretten-Industrie: Die mit dem Genuss von Nikotin und anderen Inhaltsstoffen möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel, so die Begründung des Gerichts. Mittlerweile ist das BfArM gegen das Urteil in Berufung gegangen.
Berlin - 08.05.2012, 13:00 Uhr