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Organspende-Reform beschlossen
Bundesrat stimmt Neuregelung zu
Der Bundesrat gibt grünes Licht: Er billigte heute zwei Gesetze zur Neuregelung der Organspende. Durch die neue Entscheidungslösung sollen alle Bürger regelmäßig in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen. Außerdem werden EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt, um für einheitliche und klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organtransplantationen zu sorgen.
Das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ soll die Organspendebereitschaft der Bevölkerung erhöhen. Krankenkassen werden alle Bürger in Zukunft regelmäßig über die Möglichkeiten der Organspende informieren. Außerdem stellen sie Unterlagen zur Verfügung, um die Dokumentation einer Erklärung zu ermöglichen. Das Gesetz wird am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.
Das „Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ soll für europaweit einheitliche und klare Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation sorgen. Dabei geht es vor allem um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern. Beispielsweise werden Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen, die den Gesamtprozess der Organspende koordinieren. Das Gesetz wird bereits am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
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Berlin - 15.06.2012, 13:17 Uhr