Änderungen zu Beginn des 3. Quartals

Mehr Zuzahlungen, neue Rabattverträge

Berlin - 02.07.2012, 14:07 Uhr


Viele Apothekenkunden können zu Monatsbeginn unangenehme Überraschungen erleben, wenn sie ihr Rezept einlösen. Dafür sorgen neue Festbeträge und in ihrer Folge neue Zuzahlungsfreistellungsgrenzen. Zudem sind neue Rabattverträge wirksam geworden.

Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) heute mitteilte, ist der Anteil der zuzahlungsfreien Arzneimittel, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, zum 1. Juli auf 12,9 Prozent gesunken. Damit sind nur noch 4.215 von 32.579 Arzneimitteln automatisch von der Zuzahlung freigestellt. Vor einem Monat hatte der Zuzahlungsbefreiungsanteil nach DAV-Angaben noch bei 17,6 Prozent gelegen, vor einem Jahr sogar noch bei 18,5 Prozent.

Neue Rabattverträge stehen bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen auf dem Plan. Betroffen sind die 1,8 Millionen Versicherten der KKH Allianz bei mehr als 60 Wirkstoffen. Für die 800.000 Versicherten der Deutschen BKK treten neue Verträge über 136 Wirkstoffe in Kraft. Die Barmer GEK mit ihren 8,6 Millionen Versicherten folgt mit Rabattverträgen für mehr als 60 Wirkstoffe, die zum 1. August in Kraft treten.

„Die Patienten müssen mehr Zuzahlungen leisten, und die Apotheken müssen das Geld wieder an die Krankenkassen abführen“, kommentierte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Neben der Bürokratie komme bei den Rabattarzneimitteln noch hinzu, dass viele Patienten immer wieder umgestellt werden müssten. „Nur mit viel persönlichem Engagement und pharmazeutischer Kompetenz gelingt es in der Apotheke, die Verunsicherung der Patienten zu beheben“, betont Becker. Er fordert, dass die Patienteninteressen absolute Priorität vor den Sparbemühungen der Kassen haben müssten – und erinnert dabei an bereits erlebte Probleme mit der Lieferfähigkeit einiger Hersteller.


Kirsten Sucker-Sket