Verhandlung terminiert

BGH soll Zyto-Streit entscheiden

Berlin - 13.07.2012, 13:22 Uhr


Der juristische Streit um Zytostatika-Lösungen geht in die nächste Runde: Die Münchener Staatsanwaltschaft legte gegen das einen Apotheker freisprechende Urteil des Landgerichts München II Revision ein. Der BGH will im September verhandeln.

Im Juli 2011 sprach das Landgericht München einen angeklagten Apotheker vom Vorwurf des Inverkehrbringens von Fertigarzneimitteln ohne Zulassung, der unerlaubten Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Verschreibung und des Betrugs gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und Privatpatienten frei. Er hatte in den Jahren 2006 und 2007 auf Rezept Zytostatika-Lösungen auf Basis des Fertigarzneimittels Gemzar zubereitet. In einer Vielzahl der Fälle verwandte er dafür eine ausländische Variante und rechnete nach Listenpreis ab. Dadurch ersparte er sich mehr als 58.500 Euro.

Das Landgericht bewerte dies – entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft München – als strafloses Verhalten. Der Angeklagte habe nicht das erworbene Fertigarzneimittel, sondern eine daraus hergestellte – zulassungsfreie – Rezeptur an die Patienten abgegeben. Auch ein Verstoß gegen die Verschreibungspflicht liege nicht vor, weil der Angeklagte die Rezepturarzneimittel entsprechend der Verschreibung abgegeben habe. Und letztlich lehnte das Gericht auch den Vorwurf des Betrugs ab, denn die vom Apotheker abgegebene Lösung sei verkehrsfähig gewesen, und eine Pflicht zur Offenlegung seiner Einkaufspreise habe nicht bestanden.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen das landgerichtliche Urteil jedoch Revision ein. Sie will den Freispruch nicht akzeptieren, denn ihrer Meinung nach brachte der Apotheker keine neu hergestellte Lösung, sondern – in lediglich veränderter Form – das nicht zugelassene Fertigarzneimittel Gemzar in den Verkehr. Eine ärztliche Verordnung erstrecke sich nur auf zugelassene Arzneimittel, daher habe er außerdem gegen die Verschreibungspflicht verstoßen. Und  letztlich habe der Angeklagte über die  fehlende Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels und über seine niedrigeren Einkaufspreise getäuscht, um sich zulasten von Privatpatienten und gesetzlichen Krankenkassen zu bereichern.

Lesen Sie


Juliane Ziegler