Apothekenhonorar

ABDA liefert Apothekern Argumentationspapier

Berlin - 02.08.2012, 15:10 Uhr


In einem zweieinhalbseitigen „Argumentationsleitfaden zur internen Gesprächsvorbereitung“ unter der Überschrift „Die Honorierung der Apothekenleistungen“ hat die ABDA jetzt Fakten für die anstehenden Gespräche mit Politikern auf allen Ebenen über die Anpassung des Apothekenhonorars zusammengestellt. Darin begründete die ABDA ihre Forderung nach einer Erhöhung des Honorars auf 9,14 Euro und fordert vom Bundeswirtschaftsministerium eine Klarstellung über den Kassenabschlag ab 2013.

Die Formulierung im Referentenentwurf sei missverständlich, „weil Ausgangspunkt für die Berechnungen des Apothekenabschlages nicht der Betrag von 2,05 Euro, sondern von 1,75 Euro sein muss. Ansonsten würde das AMNOG-Sonderopfer gegen den Willen des Gesetzgebers über das Jahr 2012 hinaus verlängert. Wir fordern eine Klarstellung, dass als Verhandlungsbasis für die anstehenden Abschlagsverhandlungen in diesem Jahr 1,75 Euro heranzuziehen sind. Diese Klarstellung spiegelt lediglich die vielfach getroffenen Zusagen aus der Politik wider“, so das Argumentationspapier.

„Die Anhebung der Vergütung auf 8,35 Euro pro Packung ist aus Sicht der deutschen Apothekerschaft völlig unzureichend“, heißt es dort weiter. Die Apothekerschaft habe bereits im März eine Erhöhung des Festzuschlags auf 9,14 Euro gefordert und dies gegenüber der Politik ausführlich begründet. Daher forderte die Apothekerschaft eine Nachbesserung des vorgelegten Entwurfs.

Die seit 2004 erfolgten Kostensteigerungen müssten ausgeglichen werden, „wenn die Apotheken weiterhin ihr hohes Leistungsniveau halten sollen“. Dahinter bleibe der Vorschlag weit zurück. ABDA: „Der Anpassungsvorschlag enthält nicht einmal das Minimum, das mit einer solchen Anpassung erreicht werden muss: die Erhöhung des Betriebsergebnisses um die Inflationsrate. Die berechtigten Interessen der Apotheken nach § 78 AMG würden völlig außer Acht gelassen."

Das BMWi gehe davon aus, dass die der Versorgung mit Rx-Arzneimitteln zurechenbaren Kosten einer Apotheke von 2004 bis 2011 um 28.915 Euro gestiegen seien. „Wenn man diese Summe durch die pro Apotheke jährlich durchschnittlich abgegebenen ca. 35.000 Rx-Packungen teilt, ergibt sich ein notwendiger Honoraranstieg um 0,83 auf 8,93 Euro. Zusätzlich ist ein Ausgleich der Kostensteigerungen der Jahre 2002 und 2003 erforderlich, so dass sich insgesamt ein Anpassungsbedarf von 1,07 Euro ergibt – dies entspricht im Ergebnis annäherungsweise auch der Forderung der Apotheker“, so das Papier.

Da die vom BMWi angewandte Rechenmethodik als Grundlage für zukünftige Berechnungen dienen solle, würden die Apotheken somit auch dauerhaft von wirtschaftlichen Ergebnissteigerungen abgekoppelt. Investitionen ließen sich so nur schwer finanzieren. Daher: „Die Anhebung des Honorars auf 8,35 Euro pro Packung ist aus Sicht der Apothekerschaft völlig unzureichend. Ohne angemessenes Honorar können die 21.200 Apotheken mit ihren 150.000 Mitarbeitern auf Dauer nicht das gewünschte Versorgungsniveau erhalten.“

Mit dem Slogan „Klingt viel – ist es aber nicht.“ erhalten die Apotheker von der ABDA zudem einen Flyer zum Aushang in den Apotheken. Darin finden sich verkürzt die gleichen Argumente.  


Lothar Klein