Kassenabschlag

Spahn: 2010 ist Ausgangsbasis für Verhandlungen

Berlin - 03.08.2012, 12:26 Uhr


Die anstehenden Verhandlungen zwischen Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband über den Kassenabschlag für das Jahr 2013 müssen nach Ansicht von CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn auf der Basis des Jahres 2010 starten: „Ausgangsbasis für die Verhandlung für 2013 muss nach unserem Verständnis der für das Jahr 2010 geltende Abschlag sein“, sagte Spahn im DAZ.online-Interview.

„Die Jahre 2011 und 2012, in denen wir als Gesetzgeber im Rahmen unserer Sparmaßnahmen den Abschlag festgelegt haben, waren `Außer-der-Reihe-Jahre´, die können nicht Basis für Verhandlungen für 2013 sein“, so Spahn weiter. Wegen der anhängigen Klagen und des damit noch offenen endgültigen Wertes wollte Spahn im DAZ.online-Interview 1,75 Euro ausdrücklich nicht nennen.

Überdies verteidigte Spahn die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigte Erhöhung des Apothekenhonorars auf 8,35 Euro. Diese Zahl finde er „in Ordnung“, sagte Spahn, „zumal sie sich aus konkreten Berechnungen ergeben“.  Man müsse die Summe auch mal einordnen: Für Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Land gebe es 2013 insgesamt eine Milliarde Euro mehr, für über 2000 Krankenhäuser mit Hunderttausenden Beschäftigten gebe es einen Tarifausgleich von knapp 200 Millionen Euro.

Spahn zeigte Verständnis dafür, dass es bei den Apothekern nach acht Jahren ohne Erhöhung eine „gewisse Erwartungshaltung“ gebe. Er forderte die Apotheker aber auf, die kritische Diskussion darüber „fair“ zu führen. Spahn: „Das ist sie, insbesondere in den Internetforen, nicht immer.“   

Das DAZ.online-Interview:

DAZ.online:  Die Apotheker sind empört und verärgert über die Honorarerhöhung auf 8,35 Euro. Haben Sie dafür Verständnis?

Spahn: Ich habe großes Verständnis dafür, dass es bei den Apothekern nach acht Jahren ohne Erhöhung der 8,10 Euro eine gewisse Erwartungshaltung gab und gibt. Aber Forderungen nach über 600 Millionen Euro Honorarsteigerungen mussten enttäuscht werden. Ich finde, die Diskussion über die Honorarerhöhung sollte aber auch fair bleiben, das ist sie, insbesondere in den Internetforen, nicht immer. Es ist diese christlich-liberale Koalition, die überhaupt bereit ist, erstmalig und dauerhaft das Honorar zu erhöhen. An den Reaktionen von SPD, Grünen und einigen Linken konnten sie sehen, dass die eher bei den Apothekern kürzen und streichen wollen, statt angemessen zu erhöhen. Und dann muss man die Summe auch mal einordnen: Für Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Land gibt es 2013 insgesamt eine Milliarde Euro mehr, für über 2.000 Krankenhäusern mit Hunderttausenden Beschäftigten gibt es einen Tarifausgleich von knapp 200 Millionen Euro. Angesichts dieser Zahlen finde ich die vom Bundesministerium für Wirtschaft vorgeschlagene Erhöhung des Apothekenhonorars um etwa 200 Millionen Euro in Ordnung, zumal sie sich aus konkreten Berechnungen ergeben.

DAZ.online: Die CSU drängt auf eine Besserstellung von Landapotheken beim Nacht- und Notdienst. Sehen Sie dafür im aktuellen Verfahren eine Umsetzungschance?

Spahn: Nein, denn eine Regelung beim Nacht- und Notdienst bräuchte anders als die reine Erhöhung des fixen Honorars eine Zustimmung des Bundesrates. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wenn es auf Vorschlag des Landes Bayern im Bundesrat eine entsprechende Mehrheit für eine konkrete Erhöhung oder Umstellung beim Nacht- und Notdienst gibt, wir das wohlwollend prüfen werden, denn heute ist diese Dienstleistung der Apotheker alles andere als angemessen und auskömmlich finanziert. Wenn die CSU dann gleich noch den Bundesminister für Finanzen überzeugt, um so besser.

DAZ.online: Im Referentenentwurf heißt es, im Rahmen der Verhandlungen über den Kassenabschlag dürfe ein doppelter Ausgleich der Kostensteigerungen der Apotheken nicht erfolgen. Was bedeutet das?

Spahn: Die leistungsgerechte Vergütung der Apotheken nach der Arzneimittelpreisverordnung ist das eine, der Apothekenrabatt ist davon erst mal unabhängig und muss anhand der in § 130 SGB V vorgegebenen Kriterien verhandelt werden. Mit dem AMNOG habe wir diese sogar noch konkreter gefasst. Sowohl Veränderungen der Leistungen der Apotheken als auch Einnahmen und Kosten sind zu berücksichtigen. Somit ist es doch eine reine Selbstverständlichkeit, dass bei den Verhandlungen zum Kassenabschlag auch Einnahmesteigerungen der Apotheker mit zu berücksichtigen sind, das war so und bleibt so. Diese Selbstverständlichkeit noch einmal so explizit im Verordnungsentwurf aufzugreifen, führt sicher zu dem einen oder anderen unnötigen Missverständnis.

DAZ.online: Der GKV-Spitzenverband beharrt auf 2,30 Euro als Ausgangsbasis für die anstehenden Verhandlungen, die Apotheker auf 1,75 Euro. Spielen Sie mal Schiedsrichter...

Spahn: Das ist einfach. Da haben wir in der Union eine einheitliche Meinung, die wir schon in unserem Positionspapier zur AMG-Novelle vertreten haben. Diese wird meines Wissens auch von der FDP so geteilt: Ausgangsbasis für die Verhandlung für 2013 muss nach unserem Verständnis der für das Jahr 2010 geltende Abschlag sein. Die Jahre 2011 und 2012, in denen wir als Gesetzgeber im Rahmen unserer Sparmaßnahmen den Abschlag festgelegt haben, waren "Außer-der-Reihe"-Jahre, die können nicht Basis für Verhandlungen für 2013 sein.


Lothar Klein