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Reaktionen auf GmS-Entscheidung
EU-Versandapotheken ziehen vor den EuGH
Der Europäische Verband der Versandapotheken kämpft weiter: Man werde bei der Kommission der Europäischen Union Beschwerde einreichen, meldet der Verband. Am Mittwoch hatte der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe entschieden, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für EU-Versandapotheken, die nach Deutschland liefern, gilt.
Während in Deutschland die Festpreisbildung gelte, müssten sich Apotheker in den Niederlanden lediglich an die Höchstpreisbindung für Rx-Arzneimittel halten, erklärt der Verband seine Pläne. Die niederländischen Versandapotheken hätten daher in den vergangenen Jahren durch den Verzicht auf Marge finanzielle Vorteile in Höhe von vielen Millionen Euro an Patienten weitergegeben. Und weil das weiterhin möglich sein sollte, „wartet die EAMSP mit Spannung auf die endgültige Rechtsprechung vor dem Europäischen Gerichtshof“.
Und der Verband geht noch weiter: „Die Mitgliedsapotheken werden auch künftig ihren Kunden in Deutschland Preisvorteile anbieten“, heißt es in der Stellungnahme. Schließlich gebe es „keinen rationalen Grund, warum Boni, die aus dem Gewinn von Unternehmen stammen und das Gesundheitssystem nicht belasten, nicht an Verbraucher ausgeschüttet werden sollten, die dadurch erheblich Geld sparen können“.
Zu den Mitgliedern des EAMSP gehören neben der am Verfahren beteiligten Europa Apotheek Venlo auch die niederländischen Versandapotheken DocMorris und Wellsana-Apotheke. Zudem die deutschen Versender APOTAL, easyApotheke, Sanicare und Zur Rose sowie die in der Slowakei ansässige Versandapotheke iLekaren.
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Berlin - 23.08.2012, 08:33 Uhr