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Bundesverwaltungsgericht zur Klinikversorgung
BVKA: Wichtige Grundsatzentscheidung
Der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) begrüßt das gestern ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine räumliche Nähe zwischen Krankenhaus und versorgender Apotheke einfordert. „Das ist eine wichtige Grundsatzentscheidung für das Wohl der Patienten im Krankenhaus“, erklärte der Verbandsvorsitzende Dr. Klaus Peterseim.
„Dem durchsichtigen Versuch, wegen vermeintlicher wirtschaftlicher Vorteile die Arzneimittelbelieferung ohne Rücksicht auf eine notwendige Akutversorgung über Hunderte von Kilometern durchzuführen, wurde damit ein Riegel vorgeschoben“, freut sich Peterseim.
Der BVKA-Vorsitzende dankte dem Kreis Warendorf und dem nordrheinwestfälischen Gesundheitsministerium, dass sie sich in diesem Verfahren so stark und konsequent eingesetzt haben. Er forderte andere Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen. Es gebe bundesweit noch weitere Fälle, in denen Krankenhäuser – darunter einige mit öffentlichen Trägern – über große Distanzen beliefert würden. „Jetzt ist es an der Zeit, diese untragbaren Zustände zu beenden und zu einer ordnungsgemäßen Krankenhausversorgung zurückzukehren“, forderte Peterseim. Hier seien die zuständigen Verwaltungsbehörden, aber auch die Apothekerkammern gefordert.
Berlin - 31.08.2012, 12:04 Uhr