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Neupro und Leganto
Keine Kühlpflicht mehr für neue Rotigotin-Pflaster
Bislang mussten die transdermalen Rotigotin-Pflaster Neupro® und Leganto® im Kühlschrank aufbewahrt werden. Ab dem 15.9.2012 werden die Pflaster jedoch in einer neuen Formulierung in den Handel kommen, die
Transdermales Rotigotin wird zur symptomatischen Behandlung des mittelschweren bis schweren idiopathischen Restless-Legs-Syndroms sowie bei Parkinson eingesetzt. Alle zurzeit im Handel befindlichen Präparate müssen bei Temperaturen zwischen 2 und 8°C gelagert werden, um Auskristallisierungen des Wirkstoffs zu vermeiden. Eine inzwischen zugelassene neue Formulierung erlaubt jedoch die Lagerung bei Raumtemperatur und wird die Handhabung erheblich erleichtern. Ab dem 15. September 2012 sollen nur noch Präparate mit dieser neuen Formulierung ausgeliefert werden. Beim Großhandel befindliche alte Ware wird nach Angaben des Herstellers UCB-Pharma bis dahin komplett gegen neue ausgetauscht. In den Apotheken kann noch vorhandene alte Ware bis Ende Oktober 2012 abgegeben werden. Danach ist auch für die Apotheken ein Umtausch in neue Ware vorgesehen.
Die Übergangsfrist ist mit der für die Zulassung zuständigen Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) abgestimmt. Während dieser Zeit müssen Patienten auf die unterschiedlichen Lagerungsvorschriften hingewiesen werden, die auch dem Packungsaufdruck zu entnehmen sind. Zudem wurde zur besseren Unterscheidbarkeit das Packungsdesign der neuen Präparate geändert.
11.09.2012, 12:15 Uhr