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Apothekenhonorar
BVDAK: Kassenabschlag abschaffen
Angesichts der zu gering ausgefallenen Anhebung des Apothekenhonorars fordert Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) die Abschaffung des Kassenabschlages: „Die Kassen der Krankenkassen sind randvoll. Wir fordern die politisch Verantwortlichen daher auf, den Kassenabschlag, der vom Apothekenhonorar abgezogen wird, ersatzlos abzuschaffen“, so BVDAK-Chef Dr. Stefan Hartmann.
Der BVDAK betrachte die Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent als „viel zu niedrig", um die hohen Qualitätsstandards für die Patienten deutscher Apotheken weiterhin flächendeckend sicherstellen zu können. Die Politik habe den Apotheken eine klare Aufgabe zugeteilt: die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Diese Aufgabe erfüllten über 21.000 Apotheken unter Einhaltung höchster Qualitätsanforderungen tagtäglich rund um die Uhr. Qualität habe aber bekanntlich auch ihren Preis. Die Politik lasse ihren Lippenbekenntnissen zu wenige Taten folgen.
Die derzeitige Notdienstgebühr von 2,50 Euro müsse in ihrer Steuerungsfunktion beibehalten bleiben. Eine zusätzliche, leistungsgerechte Vergütung für die Nacht- und Notdienstbereitschaft in Höhe von 250,00 Euro netto sei dringend notwendig und erscheine ebenfalls angemessen. Der BVDAK fordere daher die ABDA auf, beim Apothekenhonorar umgehend Modelle zu entwickeln, die einen Inflationsausgleich, also eine Dynamisierung, beinhalten. Hartmann: „Jährliche Neuverhandlungen erscheinen nicht zielführend.“
Berlin - 21.09.2012, 08:46 Uhr