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BVKA sieht sich bestätigt
Arzneimittelversorgung vor Ort entscheidend
Die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern muss zeitnah und persönlich erfolgen. So lautete das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vor einigen Wochen. Mit dieser Entscheidung seien die Versuche kapitalkräftiger, bundesweit agierender Krankenhausketten gescheitert, hieß es heute vom Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA).
Ende August hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein zwischen Krankenhaus und Apotheke zu schließender Versorgungsvertrag nur dann genehmigungsfähig ist, wenn die Apotheke in angemessener Nähe zum Krankenhaus liegt. Bei Fahrtzeiten von weit mehr als einer Stunde ist dies nach Auffassung des Gerichts jedenfalls nicht der Fall. Weiterhin entschieden die Richter, dass der Apotheker für eine Beratung vor Ort im Krankenhaus zur Verfügung stehen muss, wenn die Situation dies erfordere. Telefonische Beratung oder E-Mail-Korrespondenz sind zwar schön und gut – aber in manchen Situationen ist einfach die Anwesenheit des Apothekers erforderlich.
„Die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern bleibt eine ortsnahe Aufgabe“, konstatiert der BVKA. Nach Auffassung des Verbandes sind die Versuche kapitalkräftiger Krankenhausträger, die ortsnahe Arzneimittelversorgung der Krankenhauspatienten durch einige wenige Logistikzentren zu ersetzen, damit gescheitert. Auch der entschiedene Rechtsstreit war von einer deutschlandweit agierenden Krankenhauskette initiiert worden. Der BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim fordert die Bundesländer nun auf, die bestehenden Versorgungsverträge unter die Lupe zu nehmen.
Bei Bedarf müssten die nicht mit der geltenden Rechtslage übereinstimmenden Fernversorgungsverhältnisse zudem beendet werden: „Die zeitnahe und bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung der Krankenhauspatienten lässt keinen Bestandsschutz für rechtwidrige Versorgungsverträge zu“, so der BVKA-Vorsitzende unter Hinweis auf mehrere bekannt gewordene Fälle, in denen Versorgungswege von deutlich mehr als einer Stunde genehmigt worden waren.
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Berlin - 22.11.2012, 14:48 Uhr