Streit um Apotheken-A

DAV siegt im Eilverfahren gegen dm und Zur Rose

Berlin - 05.02.2013, 11:31 Uhr


Seit Anfang des Jahres schwelt ein Streit um die Verwendung des Apotheken-A durch die Versandapotheke Zur Rose aus Halle. Sie hatte das gotische A ins Zentrum eines Werbeplakats gestellt, mit dem in den dm-Drogeriemärkten auf die neue Kooperation aufmerksam gemacht wurde. Der DAV mahnte Zur Rose und dm erfolglos ab – nun hat er vor Gericht vorläufig Recht zugesprochen bekommen.

In dem gegen die Versandapotheke Zur Rose und die Drogeriemarktkette dm eingeleiteten Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hat das Landgericht München I am 30. Januar 2013 zugunsten des DAV entschieden, meldet der DAV heute. Trotz vorliegender Schutzschrift habe das Landgericht ohne mündliche Verhandlung eine Einstweilige Verfügung erlassen, nach der die Verwendung des Apotheken-A in der „Versandkiste“ mit dem Schriftzug „Zur Rose“ sowohl der Drogeriemarktkette dm als auch der Apotheke Zur Rose verboten werde.

Der Beschluss wurde den Antragsgegnern nunmehr zugestellt. Wie der DAV meldet, wurde in Reaktion hierauf in einzelnen Drogeriemärkten die Werbung bereits abgenommen. Auch in Berlin waren die Plakate vergangene Woche bereits aus den Filialen verschwunden. Statt dessen fand sich ein kleineres Plakat, auf dem das rote A nicht mehr zu sehen war. Der DAV kündigte an, in den kommenden Tagen nachzuprüfen, ob die Werbung flächendeckend entfernt wurde. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht der Versandapotheke und dm ein Ordnungsgeld. Der DAV: „Es bleibt abzuwarten, ob dm und Zur Rose zur Vernunft kommen oder gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt wird“.  


Kirsten Sucker-Sket