Prozessauftakt in Halle

Apothekerin droht Gefängnis

Halle/Saale - 14.02.2013, 10:25 Uhr


Seit heute muss sich eine Apothekerin vor dem Landgericht Halle wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 75 Fällen sowie sieben Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz verantworten: Die 74-Jährige soll für die Zubereitung von Rezepturen günstigere, in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel verwendet haben. Für den Fall der Verurteilung drohen ihr bis zu 15 Jahre Gefängnis.

Nach Angaben des Gerichts betreibt die Pharmazeutin eine Apotheke in Halle. Zwischen Januar 2003 und Juli 2007 soll sie für die Zubereitung patientenindividueller Rezepturen Arzneimittel verwendet haben, die sie von Firmen auf der Isle of Man und in Dänemark bezog und die keine Zulassung für Deutschland besaßen. Sie erhielt die importierten Arzneimittel zu einem Preis, der insgesamt um mehr als 200.000 Euro unter dem Apothekeneinkaufspreis für die entsprechenden hierzulande zugelassenen Arzneimittel gelegen haben soll.

Die Rezepturen soll die Apothekerin dann in 75 Fällen bei den einzelnen Krankenkassen der Patienten abgerechnet und Zahlungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erhalten haben. Diese Zahlungen wären laut Anklage allerdings nicht erfolgt, hätten die Kassen gewusst, dass die Angeklagte zur Herstellung der Rezepturen in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel verwendet hatte. Die Zahl der Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beruht nach Angaben des Gerichts auf einer Zusammenfassung mehrerer Handlungen zu rechtlichen Bewertungseinheiten.

Die Angeklagte hat sich unter anderem dahingehend eingelassen, dass es sich bei den von ihr verwendeten Arzneimitteln um Originalware gehandelt habe, von der sie sogar Proben dem damaligen Hersteller zur Überprüfung übersandt habe, ohne dass von dort Zweifel geäußert worden wären. Zudem sei die Verwendung zulässig gewesen, da die Arzneimittel nicht auf Vorrat, sondern nur bei Bedarf einzelner Patienten bezogen worden seien. Die Klärung arzneimittelrechtlicher Fachfragen dürfte nach Auffassung des Gerichts in der Verhandlung einen gewissen Raum einnehmen – es wurden insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt (Az. 2 KLs 13/12).

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Juliane Ziegler


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