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Notdienstpauschale
In zwei Tagen machen wir den Tag zur Nacht
Jede Nacht, jeden Sonn- und Feiertag nehmen rund 20.000 Menschen den Notdienst der Apotheken in Anspruch. Doch die wenigsten Patienten fragen sich, wie dieser oft als selbstverständlich wahrgenommene Service eigentlich finanziert wird. Das wollen wir ändern.
Für Donnerstag, 28. Februar 2013, hat die ABDA daher zum bundesweites Aktionstag „Wir machen den Tag zur Nacht!“ aufgerufen. Für die Zeit zwischen 12 und 13 Uhr wurden alle 21.000 Apotheken aufgefordert, ihre Kunden ausschließlich über einen Klappendienst zu versorgen – so, wie er normalerweise nachts, sonn- und feiertags in der Apotheke geleistet wird. Millionen Patienten sollen mit dieser Aktion vor den Apotheken über die nächtlichen, sonn- und feiertäglichen Gemeinwohlleistungen informiert werden. Die 21.000 Apotheken leisten pro Jahr rund 500.000 Nacht- und Notdienste. Derzeit darf jede Apotheke 2,50 Euro pro Patient als Notdienstgebühr erheben; damit lässt sich jedoch auch in Summe das Gehalt des Notdienst leistenden Apothekers für 8 oder 12 Stunden nicht finanzieren. Weitere Informationen zu dieser Aktion erhalten Sie unter www.haende-weg-von-meiner-apotheke.de
Durch umfangreiche Angebote können Patienten besonders an Wochenenden und Feiertagen die nächstgelegene geöffnete Apotheke unkompliziert und schnell finden: Alle Möglichkeiten der Notdienst- und Apotheken-Suche finden Sie unter www.abda.de/notdienst.html.
26.02.2013, 23:59 Uhr