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Rezepte von Online-Arztpraxen
DrEd auf BMG-Agenda
Dürfen oder müssen Apotheker in Deutschland unter bestimmten Umständen Rezepte von Online-Arztpraxen wie DrEd ablehnen? Dieser Frage will sich das Bundesgesundheitsministerium in nächster Zeit annehmen, wie ein Sprecher gegenüber DAZ.online bestätigte. Die Überprüfung sei auf die Agenda des Ministeriums gesetzt worden, weil diese Rechtsfrage bisher noch nicht geklärt sei.
Anders als in Deutschland sind Online-Arztpraxen wie DrEd in England erlaubt. Insoweit sei es auch völlig in Ordnung, wenn im EU-Ausland Rezepte nach den dort geltenden Regeln ordnungsgemäß ausgestellt würden, so der Sprecher. Doch was das für die Apotheker in Deutschland bedeutet, die Arzneimittel nach § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung bei „Bedenken“ nicht abgeben dürfen, ist bisher noch nicht juristisch entschieden. „Die Rechtsfrage ist noch nicht geklärt“, so der Sprecher – insoweit werde man sich dem Thema annehmen.
Bei DrEd können sich Patienten per Mausklick mit einem Arzt verbinden. Ist eine Medikation notwendig, bekommen sie ihr Rezept per Post zugesandt – auf Wunsch geht es an die Hamburger Versandapotheke apo-rot. Ärzte sehen das Angebot äußerst kritisch: Es könne einen Arztbesuch nicht ersetzen, betont die Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Und auch im BMG hieß es bereits kurz nach dem Start der Internetseite, ein Arzt könne bei einem persönlichen Besuch viel mehr wahrnehmen als bei einem Kontakt via Internet.
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Berlin - 06.03.2013, 11:45 Uhr