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Nacht- und Notdienst
BMG will EU-Versandapotheken zur Kasse bitten
Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums sollen sich auch ausländische Versandapotheken an der Finanzierung der neuen Nacht- und Notdienstpauschale beteiligen. Dafür wird für Apotheken, die nicht über Apothekenrechenzentren abrechnen, eine „Selbsterklärung“ eingeführt. Die soll der Deutsche Apothekerverband vorgeben.
„Soweit Apotheken keine Rechenzentren in Anspruch nehmen, muss die Abführung der Anteile durch die Apotheke selbst erfolgen. Als Grundlage für die Abführung und den Festsetzungsbescheid wird eine Selbsterklärung vorgesehen, deren Form und Inhalt der Deutsche Apothekerverband e.V. vorgeben und bekannt machen soll“, heißt es im BMG-Entwurf zum Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG).
„Eine Selbsterklärung kann beispielsweise für ausländische Versandapotheken in Betracht kommen“, so das BMG in der Gesetzesbegründung. Bei inländischen Apotheken sei von einer durchgängigen Inanspruchnahme von Rechenzentren auszugehen. Offen bleibt allerdings, wie der DAV die Ansprüche gegen im Ausland tätige Versandapotheken durchsetzen kann.
Berlin - 11.03.2013, 14:38 Uhr