Not- und Nachtdienst

Kabinett stimmt zu: Honorar steigt um 16 Cent

Berlin - 20.03.2013, 10:12 Uhr


Das Bundeskabinett hat soeben nach monatelangem Tauziehen dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) zugestimmt. Damit kann auch das Apothekenhonorar zur Jahresmitte um 16 Cent auf 8,51 Euro steigen. Bis zur Sommerpause soll die parlamentarische Beratung abgeschlossen sein. Der Bundesrat muss dem ANSG nicht zustimmen.

Auf dem Deutschen Apothekertag im Oktober 2012 hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Einführung einer Notdienstpauschale versprochen. Dafür sollten 120 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ursprünglich war der Start für Januar 2013 vorgesehen. Die Umsetzung des Projekts verzögerte sich jedoch mehrfach. Zuletzt verhinderten Bundesinnen- und Bundesjustizministerium eine raschere Verabschiedung.

Das ANSG sieht die Bildung eines Notdienstfonds vor, in den die Honorarerhöhung von 16 Cent eingespeist werden soll. Der Deutsche Apothekerverband übernimmt die Führung und Kontrolle des Fonds und wird verantwortlich für die Abrechnung der neuen Pauschale. Dazu erhält der DAV umfangreiche Kontrollrechte gegenüber den Apothekern. Die Apotheker werden per Gesetz verpflichtet, die Honorarerhöhung an den Fonds abzuführen. Das gilt auch für Privatrezepte, die von den Apothekern vollständig quartalsweise deklariert werden müssen.

Dazu Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Wir wollen sicherstellen, dass die Menschen in ländlichen Regionen nach wie vor möglichst nah eine Apotheke vorfinden. Wir werden die Apotheken in der Fläche, die häufiger Notdienste machen müssen, besser vergüten. Wir stärken mit dem Gesetz konsequent die medizinische Versorgung der ländlichen Gebiete."


Lothar Klein