Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

21.04.2013, 08:00 Uhr


Mein lieber Scholli, dass es bei der ABDA intern bisweilen schon mal drunter und drüber geht, hat man gehört und gesteckt bekommen. Aber dass ein ABDA-Stabsstellenleiter Aufträge an das eigene Familienunternehmen vergeben und dann diese Rechnungen selbst abzeichnen durfte, ist starker Tobak. Offiziell hat das jetzt die von der ABDA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in ihrem Sonderuntersuchungsbericht bestätigt. Und was dem Ganzen die Krone aufsetzt: Im Prinzip war dies alles von oben so abgesegnet: es gab keine internen Richtlinien dazu. Der Schlüsselsatz der Prüfer: „Verstöße gegen von der ABDA vorgegebene Organisationsrichtlinien konnten mangels Richtlinien nicht festgestellt werden.“ Mein liebes Tagebuch, einfach genial, oder? Und alle haben weggeschaut. Mit sprudelnden Mitgliedsbeiträgen wirtschaftet es sich einfach einfach. Da fragt man sich doch, was mag da sonst noch so gelaufen sein? ABDA, oh abda.

15. April 2013 

Die easy-Apotheker, schon wieder. Jetzt sehen sie sogar ihre Menschenrechte bedroht in Sachen Rx-Boni. Liebes Tagebuch, da übertreiben sie aber, oder? Der easy-Apotheker streitet natürlich nicht für ein Menschenrecht auf Rx-Boni – obwohl das noch gefehlt hätte. Es geht vielmehr darum, dass das Bundesverfassungsgericht Ende März die Verfassungsbeschwerde des easy-Apothekers ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hatte. Der Apotheker hatte das Verfassungsgericht angerufen, da er eine zweitinstanzliche Entscheidung eines Landesberufsgerichts, das die Ein-Euro-Prämie für unzulässig erklärt hatte, nicht akzeptieren wollte. Tja, und jetzt landet praktisch die Ein-Euro-Prämie indirekt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Vielleicht kommt sie noch in die UN-Vollversammlung oder vor den internationalen Gerichtshof in DenHaag? Oder vors Gericht am jüngsten Tag?

Das piekst! Nämlich der Streit um diese Impfstoffrabattverträge, die die AOK Baden-Württemberg da mit den Ärzten ausgekungelt hat. Ärzte sollen seit Jahresbeginn produktneutral Impfstoffe verordnen, d.h., sie schreiben aufs Rezept z. B. nur noch „Impfstoff gegen FSME“ oder „Impfstoff gegen Grippe“. Und der Apotheker hat dann einen der Rabattvertragsimpfstoffe abzugeben. Die Kassenärztliche Vereinigung wiederum fragte alle Apotheken ab, ob sie solche produktneutralen Verordnungen beliefern, um dann eine Liste der Apotheken zu erstellen, bei denen die Ärzte komplikationslos bestellen können. Und die Kasse legte ein Fax nach, in dem sie den Apotheken Retaxationen androht, falls sie einen nicht rabattierten Impfstoff abgeben. Na, liebes Tagebuch, so sicht doch eine echte vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Kassen, Ärzten und Apothekern aus, gell? Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg ist natürlich stinksauer. Zum einen hat man ihn bei den Verhandlungen dazu nicht mit ins Boot geholt. Zum andern verstößt eine Verordnung wie „Impfstoff gegen…“, bei der weder ein Wirkstoff noch ein konkreter Impfstoff aufgeschrieben ist, seiner Ansicht nach gegen geltendes Recht. Deshalb landete der Impfstoffstreit jetzt beim Sozialgericht Baden-Württemberg (Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz). Man kann den LAV verstehen, das Verhalten der AOK ist wieder einmal unmöglich. Aber andererseits: bei dem vorgeschlagenen Verfahren bekommt der Apotheker eine gewisse Freiheit, den Impfstoff selbst zu wählen – wenn er nur im Rabattvertrag steht. Wollten wir nicht immer mehr Freiheitsgrade?

16. April 2013

Friedemann Schmidt auf Roadshow. Dieses Mal Zwischenstopp bei der Passauer Neuen Presse. Aus einem Redaktionsgespräch wurde ein Zeitungsartikel, in dem der Präsident viel Wahres sagte. Ja, eigentlich nur Wahres. Nur: es war für den einen oder anderen vielleicht viel zu viel allzu Wahres. Schmidt plauderte offen z. B. über die mangelnde Attraktivität des Berufs, über mangelndes Selbstbewusstsein, über die tiefe Unzufriedenheit bei den Apothekern. Und er sprach von einer „gewissen Larmoyanz“. Ja, das hat er gesagt. Larmoyanz bedeutet Weinerlichkeit, Rührseligkeit. Hhmm. Na, vielleicht hat er nicht genau gewusst, was bei diesem Wort so alles mitschwingt. Ich nehme mal an, er hat eher gemeint, dass sich so manche Apothekerinnen und Apotheker ein bisschen zu sehr hängen lassen, mutlos sind – oder einfach die Nase voll haben von Gängelung und Bürokratie. Aber ansonsten hat er deutlich gemacht, wo die Apotheker hinwollen: raus aus der passiven Lieferanten-Rolle, hin in Richtung aktive Patientenbetreuung, weg von der packungsabhängigen Honorierung, hin zum vergüteten Medikationsmanagement. Und damit, liebes Tagebuch, hat er doch Recht.

Stefan Hartmann auf  Touren. Der Gilchinger Apotheker und Vorsitzender des Bundesverbands der Apothekenkooperationen möchte, dass der Kammerbeitrag künftig vom Ertrag statt vom Umsatz errechnet wird. Oder es sollte einen Freibetrag geben (250.000 Euro), für den kein Kammerbeitrag anfällt. Wie auch immer: der Kammerbeitrag soll gesenkt werden, heißt seine Parole. Na ja, eine gewisse Sympathie kann man dafür durchaus empfinden. Zumal Umsätze heute überhaupt nichts mehr aussagen, sondern nur noch, was  unterm Strich übrig bleibt. Und das ist herzlich wenig. Am 2. Mai entscheiden die Delegierten der Kammer darüber, ob sie ihrer Kammer weniger Kammerbeitrag und mehr Sparsamkeit zumuten wollen. Was meinst du, liebes Tagebuch, wie’s ausgeht? Wie? In Bayern gehen die Uhren anders?

Chancen auf Zustimmung. Die hat das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz im Bundesrat. Wie zu hören war, will der Bundesrat hier nicht als Bremsklotz arbeiten. Die SPD-geführte Landesregierung von Rheinland-Pfalz empfiehlt jedenfalls die Zustimmung der Länderkammer zur neuen Notdienstpauschale. Allerdings: nach Inkrafttreten des Gesetzes soll über die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes berichtet werden. Das lässt sich machen.

Ein Hoch auf Hubmann. Auf der Pressekonferenz des Bayerischen Apothekerverbands redete der Vorsitzendes des Bayerischen Apothekerverbands Tacheles in Richtung Bayerische Kassen und beklagte die fehlende Kompromissbereitschaft: Die Grippeimpfstoff-Versorgung wurde trotz miserabler Erfahrungen im vergangen Jahr erneut ausgeschrieben. Unmöglich! Dass das auch anders geht, zeigt die einvernehmliche Lösung zur Impfstoffversorgung in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, wo ein Festpreis für Grippeimpfstoffe zwischen Kassen und Apothekerverbänden vereinbart wurde und der gerade verfügbare Impfstoff abgegeben werden kann. So geht’s also auch, aber eben nicht mit den Bayerischen Kassen. Und dann monierte der Verbandschef die fehlende Kompromissbereitschaft der Kassen beim Apothekenabschlag! Die Apotheken leisten immer mehr bürokratische Frondienste und die Kassen nehmen immer mehr Geld über den Zwangsrabatt weg, ärgert sich Hubmann, die Kassen sollten mal ihre eigenen Verwaltungskosten auf den Prüfstand stellen. Liebes Tagebuch: Jawoll!

17. April 2013

Haste mal ’nen Euro? Das Berliner Berufsgericht hat entschieden: das Werben mit einem Bonus in Höhe von einem Euro für die Einlösung eines Rezeptes verstößt gegen die Berliner Berufsordnung der Apotheker. Klare Ansage. Aber, wie Gerichte nun mal so sind, kommt gleich ein Aber hinterher: Nicht in jedem Fall gibt’s beim Verstoß dagegen gleich eine Geldauflage und schon gar nicht eine gleich hohe Geldbuße für alle. Denn es kommt ganz darauf an, wie stark dafür geworben wurde. Hallo, wie bitte? Ja liebes Tagebuch, das ist flexible Rechtsprechung heute. Bei Werbung mit großer Anzeigenreichweite wurde eine Buße von 5000 Euro verhängt, ein Apotheker der seine Werbung trotz Mahnung nicht gleich eingestellt hatte, kam mit 2000 Euro davon, andere Apotheker mit kleinen Werbemaßnahmen – im Schaufenster und so – erhielten Warnungen und Verweise. Das Gericht zieht sich darauf zurück, dass man konkrete Fälle entscheiden und kein Rechtsgutachten abgeben wollte. Na super. Dann kann der Ein-Euro-Eiertanz ja munter weitergehen. Die Rechtsanwälte freuen sich.

Rabattverträge und Packungsgrößen – das ist ein Ding für sich. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg machte auf besondere Probleme aufmerksam. Die liegen darin, dass die N-Packungsgrößen nur eine Spannbreite beschreiben und keine genaue Mengenangabe sind. Beispiel: Der Arzt will seinem Patienten 14 Antibiotika-Tabletten für 14 Tage verordnen und verschreibt N1. Jetzt kann es aber sein, dass das abzugebende Rabattantibiotikum nur 11 Tabletten enthält. Der Patient kann seine Therapie nicht wie vom Arzt gewünscht ausführen. Der Apotheker müsste also beim Arzt nachfragen, für welchen Zeitraum das Antibiotikum eingenommen werden sollte. Liebes Tagebuch, wir sollten fordern, dass der Arzt den Wirkstoff verordnet und die Therapiedauer – den Rest machen wir. Also, das geht in Richtung ABDA-KBV- Modell. Hallo, ihr Ärztefunktionäre, gebt die Blockadehaltung auf.

Auch bei der „Pille danach“ können die Apotheker helfen und den Frauen das Leben einfacher machen, ihr lieben Ärzte! Ja, mein liebes Tagebuch, auch hier kleben die Doktores an alten Zöpfen, winden sich in verquirlten Stellungnahmen, um zu begründen, warum die „Pille danach“ nicht rezeptfrei werden sollte. Während in den meisten europäischen Ländern der Apotheker die „Pille danach“ abgeben darf, kein Missbrauch zu sehen ist und alles im grünen Bereich läuft, bezweifeln Deutschlands Ärzte (hier die Kassenärztliche Bundesvereinigung – KBV), dass Apotheker keine Fragen zur Wirksamkeit, zu Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen beantworten können. Mal unter uns, liebes Tagebuch, mich beschleicht da so das unbestimmte Gefühl, es geht hier den Ärzten irgendwie ums Geld, oder?

Um Geld, viel Geld, ging’s auch bei den Zahlungen der ABDA an die Agentur El Pato mit ihren Diensten wie „apotheke adhoc“ und „gesundheit adhoc“. Eine von der ABDA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legte ihre „Zusammenfassung der Feststellungen aus der Sonderuntersuchung der Jahre 2007 bis 2011 im Auftrag der ABDA“ vor. Dem Bericht zufolge flossen in diesem Zeitraum insgesamt 2.537.077,49 Euro für PR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an El Pato. Ein nettes Sümmchen, eine nette Anschubfinanzierung für die im Jahr 2005 vom ehemaligen ABDA-Pressesprecher Bellartz mitgegründete Medienagentur. Die ABDA hatte ihrem Pressesprecher in seinem Dienstvertrag die Zustimmung erteilt, neben der Tätigkeit für die ABDA auch journalistische Tätigkeiten auszuüben,  „ferner galt diese Zustimmung auch für eine Beteiligung an und eine Nebentätigkeit in der Agentur El Pato Ltd., Berlin“. Ja, wo gibt’s denn so was? Ja, liebes Tagebuch, nur bei der ABDA. Da hatte der Pressesprecher zwei Hüte in seinem ABDA-Büro: jetzt bin ich ABDA-Bellartz und erteile El Pato-Bellartz mal einen PR-Auftrag. El Pato-Bellartz bedankte sich bei ABDA-Bellartz und schickte die Rechnung an ABDA-Bellartz, der die Rechnung natürlich sorgfältig prüfte und an die ABDA-Buchhaltung zur Begleichung auf das El-Pato-Konto weiterreichte. Ach, wie ist das fein! Und das Schöne dabei: Es gab keine fixierten Arbeitsanweisungen, wer für die Prüfung und Freigabe von Rechnungen zuständig ist. Aber das dürften wohl nicht die einzigen Organisationsdefizite sein. So musste sich auch der Pressesprecher an die Reisekostenrichtlinien der ABDA halten. Dumm nur, dass, wie man jetzt feststellte, die ABDA über keine Reisekostenrichtlinie verfügt. Da kann man sich gut vorstellen, wie die Reisekostenabrechnungen wohl ausgefallen sind. Der Kommentar des ABDA-Präsidenten dazu: „Es gab erhebliche Defizite bei der Qualitätssicherung.“ Und Einsicht: „Ich gebe zu, auch ich hätte mehr und intensiver draufschauen können.“ Und Schuldabweisung: „Wir haben nichts Rechts- und Satzungswidriges getan.“ Das mag formal richtig sein, man konnte nicht gegen Richtlinien verstoßen, weil es keine gab – wie auch die Wirtschaftsprüfer süffisant festgestellt haben. Was hier öffentlich wurde, war nur eine Zusammenfassung der Sondersuchung im Fall Bellartz. In Kürze soll dem inneren Zirkel der ABDA der gesamte Bericht vorgestellt werden, der allerdings wohl nicht an die Öffentlichkeit gelangen wird. Zum einen, weil er datenschutzrechlich geschützte Daten enthält (die könnte man schwärzen). Aber zum andern stehen da dann vermutlich noch ganz andere Dinge drin über interne Vorgänge und Nicht-Vorgänge bei der ABDA, die einem die Hände über dem Kopf zusammenschlagen lassen. Mon dieu, mein liebes Tagebuch. Die ganze Wahrheit wird man wohl nie erfahren.
Man meinte immer, eine ABDA sei gut durchstrukturiert gewesen. Von wegen. Da predigten die Damen und Herren in Berlin, wie wichtig Qualitätsmanagement für jede auch noch so kleine Apotheke ist. Und selbst? Im Berliner Tempel ging’s drunter und drüber – ein solcher Eindruck drängt sich jedenfalls auf. Jetzt ist es die Pflicht von Schmidt und seinem Vorstand, Strukturen einzuziehen. Aber richtig. Sonst kommt kein Vertrauen zurück. Und: In Zukunft sind wohl alle aufgerufen, genauer hinzuschauen, draufzuschauen – bis hin zum kleinen Delegierten. Und öfters kritisch nachfragen, warum wann und wie viel an Geldern verwendet worden sind und wofür.

Aller guten Dinge sind drei – das sagt sich die von Ärzten gegründete Schweizer Zur Rose AG. Ihr gehören mittlerweile drei Versandapos, die nun unterschiedlich positioniert werden sollen: die tschechische VfG soll den OTC-Discounter spielen, die für einen Schnäppchenpreis neu dazu gekaufte DocMorris Versandapo soll die etablierte Patientenmarke sein und der deutsche Zur Rose-Ableger als Marke für Professionals aufgebaut werden – was immer das heißen mag. Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli glaubt daran, dass der Arzneiversand in der Schweiz, in Deutschland, ja in Europa Chancen hat. Na denn, Herr Oberhänsli, das haben auch schon andere geglaubt, gell.

18. April 2013

Das Tollhaus der Hilfsmittel-Bürokratie hat wieder seine Tore geöffnet: Während einige Kassen darauf hinweisen, dass ab 1. April bei der Abgabe von Hilfsmitteln zum Verbrauch zwingend ein Versorgungszeitraum angegeben sein muss und Apotheken diesen notfalls nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen oder gegebenenfalls selbst einen plausiblen Zeitraum dazu schreiben müssen, kommt jetzt ein Fax der niedersächsischen Kassenärztlichen Vereinigung, dass Ärzte laut Hilfsmittel-Richtlinie keinen Zeitraum angeben müssen. Und die Apotheker werden davor gewarnt, selbst einen Zeitraum nachzutragen (Urkundenfälschung!). Ja, was nun? Sind wir hier im Irrenhaus? Vielleicht sollten sich die Kassen erstmal mit den Ärzten einigen.

19. April 2013

Gong, die erste Runde Kassenabschlag. Wie erwartet noch ohne Ergebnis. 1,75 Euro oder weniger (Deutscher Apotheker Verband) steht 2,05 Euro oder mehr (Krankenkassen) gegenüber. Das Schiedsstellenverfahren läuft weiter.

Schlagabtausch zum ANSG. In der ersten Bundestagsdebatte zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz war Wahlkampstimmung zu spüren. Während Gesundheitsminister Bahr sich zur Landapotheke vor Ort bekannte und deutlich machte, dass die christlich-liberale Koalition zur inhabergeführten Apotheke steht (anders als die SPD), warf die SPD (Karlchen mit der Fliege) dem Gesundheitsminister vor, sich vor der Apothekerschaft zu verbeugen. Immerhin, auch die SPD und die Grünen gönnen den Apotheken die „Landzuschläge“, wenngleich Biggi Bender  (Die Grünen) meinte, dass mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz gar nichts sichergestellt werde. Na ja, liebes Tagebuch, politisches Wahlkampfgeplänkel.

Den Wirtschaftsprüferbericht über die Millionen-Zahlungen der ABDA an El Pato griff heute auch Spiegel online auf. . „Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft“, heißt es in diesem Online-Nachrichtenportal. Der Bericht offenbare schwere Defizite bei der „obersten Apothekervereinigung“. So isses.

20. April 2013

Bemerkenswert: 1300 (!) Apothekerinnen, Apotheker, PTA und Pharmaziestudierende strömten nach Münster zum Westfälisch-Lippischen Apothekertag (20. und 21. April). Ermunterndes Mutmach-Programm, aktuelle Fortbildungsthemen, gute Stimmung und Bahr himself (Abitur in Münster, Wahlkreis in Münster) war auch da – die Westfalen können nicht nur Schinken.

Er war wieder in Wahlkampfstimmung: Daniel Bahr, unser Gesundheitsminister auf dem Westfälisch-Lippischen Apothekertag in Münster. Nett und smart wie immer. Die Apotheker sind notwendig als Heilberuf und Kaufmann, als Freiberufler. Und die Apotheker haben einen großen Sparbeitrag beim AMNOG geleistet. Dumm nur, dass der Großhandel seine Position so ausgenutzt hat. Ja, Bahr sieht, dass die Apotheken schließen, aber noch gebe es genug. Und: es gebe nun mal die Niederlassungsfreiheit  – auf eigenes Risiko. Dann kann’s auch nicht Aufgabe des Gesundheitsministers sein, dafür zu sorgen, dass jede Apotheke überlebt. Und das sagt er so nett, dass man nicht widersprechen kann. Dann eine Schelte in Richtung Krankenkassen: Sie sollten endlich Entscheidungen der Schiedsstelle zum Kassenabschlag akzeptieren. Er hofft, dass der neue Schiedsstellenleiter Rainer Hess nun einen für alle tragbaren Kompromiss herbeiführt, der nicht nur ein Jahr hält.

Und dann noch die Pauschale für den Nachtdienst: ist zwar ein bisschen bürokratisch geworden (hat jemand einen besseren Vorschlag?), aber immerhin, es gibt ein Anerkennungshonorar für den Nachtdienst. Vor allem für die Landapotheken. Und die 2,50 Euro bleiben. Er, Bahr, ist guter Dinge, dass das Gesetz jetzt zügig verabschiedet wird. Beifall.

21. April 2013

Kleiner Nachtrag am Sonntagmorgen: Der aktuelle „Spiegel“ (Ausgabe vom 22. April) durchleuchtet „das Heer der Lobbyisten“ im Gesundheitswesen, auch die Apotheker-Lobby. Alle Lobbyisten kommen dabei im Spiegel schlecht weg: sie „arbeiten täglich daran, die öffentliche Meinung zu manipulieren, Reformen zu verhindern und Gesetze zu beeinflussen“. Im Kapitel „Die Apothekerlobby“ zitiert das Magazin das „alte Standesdenken“. Den Apothekern gehe es darum, die „Zunftordnung“ aufrechtzuerhalten. Der Spiegel-Autor Markus Grill rollt die Datenklauaffäre auf, die Affäre von Bellartz mit seinem „ruppigen Stil“, die Millionen-Zahlungen der ABDA an die Bellartz-Agentur. Bellartz und auch der frühere ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf hätten nicht für eine Stellungnahme zur Verfügung gestanden, so der Spiegel. Und der neue Präsident Friedemann Schmidt sei die „perfekte Verkörperung des traditionellen Apothekers ... Er wirkt auf den ersten Blick so sympathisch und vertrauenerweckend, .... dabei ist er in Wahrheit ein gewiefter Lobbyist“, schreibt der Spiegel. Na, liebes Tagebuch, das ist im Spiegel-Jargon schon fast eine Auszeichnung.


Peter Ditzel