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Kommentar
Nervöse Stimmung beim 50. DAV-Wirtschaftsforum
Eigentlich wollten sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und DAV-Chef Fitz Becker beim 50. Jubliäums-Wirtschaftsforum in Potsdam feiern lassen. Dafür, dass es mit der Apothekenwirtschaft langsam wieder aufwärts geht. Dafür, dass die Notdienstpauschale samt 16 Cent Honorarplus jetzt doch noch kommt. Und dafür, dass eine neue Zeit im Berliner Apothekerhaus angebrochen schien. Doch dann verhagelt ein in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerter Bericht des Branchendienstes apotheke adhoc unter der Überschrift „ABDA: Manöver am Abgrund“ die Stimmung.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wirkt angespannt, knurrt seinen Gästen im Potsdamer Tagungshotel ein mürrisches „Guten Morgen“ entgegen. Mehrfach sieht man ihn mit Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz zurückgezogen im Krisengespräch. Man muss nicht Ohrenzeuge sein, um zu erraten worum es dabei geht: Manöver am Abgrund – die Körpersprache ist verräterisch.
Am Vortag hatte bereits HAV-Vize Hans R. Diefenbach mit unbequemen Fragen zum El Pato Bericht und zur N 24 Talk Show von Friedemann Schmidt auf DAZ.online den Finger in die Wunde gelegt. Und jetzt das. „Manöver am Abgrund“. Der Text trifft die ABDA-Führung unvorbereitet und zeigt Wirkung. Rasch ranken sich im Potsdamer Tagungshotel Spekulationen um den Text, der sich in weiten Passagen nicht an die traditionellen Regeln journalistischer Handwerkskunst hält: der Trennung von Meinung, Kommentar und Selbstverteidigungsschrift. „Da hat Thomas Bellartz selbst im Hintergrund die Feder geführt“, munkelt es in den Gesprächen am Rande der Tagung, obwohl als Autoren adhoc-Chefredakteur Patrick Hollstein und sein Vize Alexander Müller zeichnen.
Gut in Erinnerung ist noch der letzte Bellartz-Auftritt beim Potsdamer Wirtschaftsforum. Nicht nur im Sitzungssaal spielte er sich in den Vordergrund. In der Sitzungspause bat er die anwesenden adhoc-Redakteure zum Rapport und ließ für Beobachter keine Zweifel am Koch/Kellner Verhältnis offen.
Klar erkennen lässt der Text unter anderem die Absicht, den früheren ABDA-Sprecher Thomas Bellartz als Opfer einer Schuldstrategie des Apothekerhauses darzustellen. Als Beleg führt der Text aus: „Mit zittriger Stimme brachte der designierte ABDA-Präsident auf einer eilig einberufenen Pressekonferenz die Nebentätigkeiten des ehemaligen Stabstellenleiters ins Spiel und versprach Aufklärung.“ Es ist nicht Aufgabe und Absicht der DAZ-Redaktion, sich schützend vor Friedemann Schmidt zu stellen. Aber diese Darstellung der Autoren entspricht nicht dem tatsächlichen Ablauf der dort erwähnten Pressekonferenz am 13. Dezember (siehe DAZ-TV). Nicht der ABDA-Präsident brachte von sich aus die Verflechtungen von ABDA-Thomas Bellartz zu El Pato-Thomas Bellartz ins Spiel, sondern eine Frage des Autors dieses Textes. Das macht einen Unterschied.
Nicht mit journalistischen Maßstäben zu fassen ist zudem der letzte Absatz des Manövers am Abgrund. Darin steckt unverhohlen die Drohung, die schmutzige Wäsche des Apothekerhauses in aller Öffentlichkeit zu waschen: „Dann reicht keine ‚Sonderuntersuchung‘ – dann gehört vom Berliner Hotelzimmer für den Teppichreiniger aus dem Taunus bis hin zu versteckten Honoraren leitender Angestellter und Abfindungen wegen vergessener Kündigungen alles auf den Prüfstand.“ Wer wüsste besser als Thomas Bellartz, um was es sich dabei alles handeln könnte. Gerüchte über Spesenritterei und Großmannssucht machen auch in Potsdam die Runde.
Um sich daran nicht zu beteiligen, hat die DAZ-Redaktion einen Fragen-Katalog an die ABDA geschickt. Wir haben gefragt, was es mit dem Teppichreiniger aus dem Taunus, den versteckten Honoraren leitender Angestellter und den Abfindungen wegen vergessener Kündigungen auf sich hat – und natürlich, ob die ABDA indirekt per Schaltung von Werbeblöcken für die Friedemann Schmidt Talk Show auf N 24 bezahlt hat. Die Antwort steht aus. Wegen des Wirtschaftsforums könne dies etwas länger dauern, lies man uns aus der ABDA-Pressestelle wissen. Auch die Frage nach der Herausgabe des kompletten El Pato Berichts, beschied die ABDA negativ: Alle wesentlichen und datenschutzrechtlich unbedenklichen Informationen seien in der Kurzfassung enthalten, so die ablehnende Antwort.
Berlin - 25.04.2013, 14:47 Uhr