EU-Tabakproduktrichtlinie

Grüne machen sich für E-Zigarette stark

Berlin - 26.04.2013, 10:15 Uhr


Die in der geplanten EU-Tabakproduktrichtlinie enthaltene Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel ist aus Sicht der Grünen weder verhältnismäßig noch sinnvoll. In einem aktuellen Antrag fordert die Fraktion von der Bundesregierung, sich bei den Beratungen im Europäischen Rat für eine Überarbeitung der Richtlinie einzusetzen. Weitere Forderung: Die GKV soll künftig für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung aufkommen.

Über den richtigen Umgang mit elektronischen Zigaretten wird schon länger heftig diskutiert. Mitte Dezember 2012 legte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament dann einen Vorschlag zur Änderung der Tabakrichtlinie vor, der die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen regeln soll – auch der E-Zigarette hatte man sich angenommen. Nikotinhaltige Erzeugnisse mit einem Nikotingehalt von über 2 mg oder einer Nikotinkonzentration von über 4 mg/ml dürfen danach nur vertrieben werden, wenn sie als Arzneimittel zugelassen worden sind.

Diese Einschränkung geht nicht nur den E-Dampfern zu weit: Auch aus Sicht der Grünen bedeutet das eine Ungleichbehandlung und hat zudem ein faktisches Verbot der meisten auf dem Markt gebräuchlichen elektronischen Zigaretten bzw. der verwendeten Liquide zur Folge. „Dies ist wegen der im Vergleich zur Zigarette geringeren gesundheitlichen Risiken von elektronischen Zigaretten (fehlender Verbrennungsprozess) unter dem Aspekt der Schadensminderung und der Suchtbehandlung problematisch“, heißt es zur Begründung im Antrag. Statt eines faktischen Verbotes sollte – wie bei anderen Tabakprodukten – die Regulierung des Produktes das Ziel sein.

Die Abgeordneten um Harald Terpe, Birgitt Bender und Maria Klein-Schmeink wissen gleichwohl um auf dem Markt verfügbare Produkte, „die bedenkliche Inhaltsstoffe enthalten oder nicht sicher sind“. Sie plädieren daher dafür, Bestimmungen in die Richtlinie aufzunehmen, „durch die nikotinhaltige Erzeugnisse im Hinblick auf Sicherheitsstandards, zulässige Vertriebswege, Inhaltsstoffe, zulässige Nikotinkonzentrationen, Warnhinweise und Produktpräsentation wirksam reguliert werden“. Das vermeide auch die Entstehung eines unregulierten Schwarzmarktes für derartige Produkte. Zudem seien unabhängige Untersuchungen zur Erforschung der Inhaltsstoffe, der Wirkungsweisen und der daraus resultierenden gesundheitlichen Risiken nötig.

Darüber hinaus schlagen die Grünen vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) künftig für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung aufkommen soll. Das sei bislang selbst dann nicht möglich, wenn die Wirksamkeit und der Nutzen dieser Medikamente nachgewiesen und sie in einem strukturierten Behandlungsprogramm oder im Rahmen eines multimodalen Entwöhnungskonzeptes eingesetzt werden. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Kosten des Rauchens sei dies nicht sachgerecht. Vor diesem Hintergrund sollte aus ihrer Sicht der Ausschluss von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung in § 34 Abs. 1 Satz 8 SGB V gestrichen und der G-BA beauftragt werden, zu regeln, welche Therapiekonzepte zur Rauchentwöhnung zu Lasten der GKV abrechenbar seien.


Juliane Ziegler