Gilt das NiSchG für die E-Zigarette?

NRW-Piraten fordern wissenschaftliche Belege

Berlin - 17.06.2013, 15:58 Uhr


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens fasst die E-Zigarette bekanntlich unter das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG). Der nordrhein-westfälischen Piratenpartei fehlt dafür aber der Nachweis: „Das NiSchG hat in keiner Weise zu regeln, welchen Gefahren ein Konsument sich selbst aussetzt, sondern welche Gefahren für unbeteiligte Dritte entstehen“, schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage. Die Landesregierung soll daher Untersuchungen vorweisen, die ihre Einordnung rechtfertigen.

Die Landesregierung habe eine „seltsam undifferenzierte Haltung“ offenbart, konstatieren Daniel Düngel, Kai Schmalenbach und Kollegen. Zu keinem Zeitpunkt gehe es in ihren Antworten um die Schädigung Dritter durch die E-Zigarette – dabei regle das NiSchG gerade den Raucherschutz für Dritte. „Das NiSchG wurde geschaffen, weil es wissenschaftliche Studien gab, die belegten, dass Nichtraucher durch Passivrauch ‚sterben‘.“ Dieser entstehe vorrangig durch den Nebenstromrauch, den es bei der E-Zigarette aber nicht gebe.

Die Landesregierung soll jetzt Untersuchungen vorlegen, die Erkrankungen oder gar Todesfälle von unbeteiligten Dritten durch das Exhalat von E-Zigarettenkonsumenten belegen. Die Piraten fordern zudem Zahlen dazu, welche gesundheitsgefährdenden Stoffe, die Dritte schädigen, in den Exhalaten in welcher Menge festgestellt wurden. Für den Fall, dass es keine Untersuchungen gibt, die diese Gefahr wissenschaftlich belegen, wollen sie wissen, worauf sich die Regierung bei ihrer Maßnahme, ein Produkt unter das NiSchG zu stellen und dessen Nutzung per Gesetzgebung einzuschränken, stützt.

Inzwischen gibt es einige Gerichtsentscheidungen zur Einordnung der E-Zigarette. Erst in der letzten Woche musste der Freistaat Bayern eine Niederlage einstecken, als das Verwaltungsgericht München entschied, dass elektronische Zigaretten keine Medizinprodukte und die nikotinhaltigen Liquids keine Arzneimittel sind. Seit heute beschäftigt sich damit auch das Landgericht Frankfurt: Angeklagt ist ein E-Zigaretten-Händler, der E-Zigaretten und Liquids importiert und weiterverkauft haben soll. Die Anklage wirft dem 46-Jährigen vor, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben.


Juliane Ziegler