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Treuhand Hannover
"Unbestreitbar eine Verbesserung"
Die Apotheken in Deutschland können sich in diesem Jahr über mehr Geld in der Kasse freuen. Möglich machen es der gegenüber 2012 reduzierte Kassenabschlag und die ab August wirkende Notdienstpauschale. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover hat nun überschlagen, wie hoch die Verbesserungen im Betriebsergebnis ausfallen können – und welche zusätzlichen Steuern auf Apotheken zukommen können.
Betrachtet man die Auswirkungen des gesenkten Kassenabschlags isoliert, wird die Durchschnittsapotheke in Westdeutschland, die etwa 35.000 Rx-Packungen im Jahr abgibt, ihr Betriebsergebnis vor Steuern in diesem Jahr um gut 6.000 Euro erhöhen können. Schließlich lag der Apothekenabschlag 2012 noch bei 2,05 Euro. Die durchschnittliche ostdeutsche Apotheke, für die die Treuhand rund 36.000 abgegebene Rx-Packungen ansetzt, wird gut 7.000 Euro mehr verzeichnen können. Bei einer in einem Ärztehaus gelegenen Apotheke (rund 44.000 Rx-Packungen) können es sogar um die 8.200 Euro zusätzlich werden. Am geringsten ausfallen wird der Effekt bei der „typischen Apotheke“, die für rund 15 Prozent der Apotheken und die am häufigsten vorkommende Apothekengröße steht. Hier hat die Treuhand ein Ergebnisplus vor Steuern von rund 4.700 Euro errechnet. Auch wenn der durch den Kassenabschlag erreichte Effekt sehr unterschiedlich ausfällt – es ist „unbestreitbar eine Verbesserung“, betonte Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, heute bei der Vorstellung dieser Zahlen.
Allerdings gibt es auch eine Kehrseite des aus Dieners Sicht begrüßenswerten Kompromisses zum Kassenabschlag. Gut ist, dass nun auch für die Jahre 2009 und 2010 Rechtssicherheit besteht: Es bleibt für diese Jahre bei einem Abschlag von 1,75 Euro. Apotheken, die – wie auch von der Treuhand empfohlen – Rückstellungen gebildet haben, müssen diese nun aber auflösen. Nach Auffassung der Steuerberater sollte dies im ersten Jahresabschluss nach der Einigung geschehen. Das hat Folgen auf den nun zu versteuernden Gewinn. Nicht alle Finanzämter hatten die Rückstellungen akzeptiert, erklärte Geschäftsführer Tobias Meyer. So Apotheken sie jedoch realisiert haben, konnten sie ihre Steuerlast in der Vergangenheit senken. Doch sie wurde nur verschoben. Der schlechtere Fall wäre es allerdings gewesen, wenn nicht der Kompromiss gefunden worden wäre, sondern ein Gerichtsurteil ergangen wäre, das einen Abschlag von 2,30 Euro pro Rx-Packung bestätigt hätte – dann wären alle Rücklagen an die Kassen verloren. Nun sind es lediglich die Steuern, die zu zahlen sind. Je nach Apotheke rechnet die Treuhand mit einer individuellen Steuerlast von 10.000 bis 18.000 Euro. Wer die Liquidität nicht haben sollte, so Meyer, habe noch rund 18 Monate Zeit, diese anzusammeln. Die Steuererklärung wird erst bis Ende 2014 zu erstellen sein.
Weiterhin wird die neue Notdienstpauschale die Finanzen der Apotheken aufbessern. Die Treuhand rechnet mit einer Pauschale von rund 250 Euro pro Notdienst. Sie errechnet sich aus der Summe des im Fonds eingesammelten Geldes geteilt durch die Anzahl aller geleisteten Voll-Notdienste. Die Pauschale ist mithin kein fixer Betrag, sondern eine „flatternde“ Größe, erklärte Diener. Von ihr profitieren werden alle Apotheken – allerdings in unterschiedlichem Maß. Eine Apotheke im Ärztehaus oder in Lauflage wird am unteren Ende der Begünstigung stehen. Das Ziel der Politik, mit der neuen Maßnahme vor allem Apotheken auf dem Land zu erreichen, wird dagegen laut Treuhand erreicht werden. Eine durchschnittliche Dorf-Apotheke mit 31.500 Rx-Packungen im Jahr wird in den Monaten August bis Dezember 2.100 Euro an den Notdienstfonds abführen – ganz neutral, als durchlaufenden Posten. Bekommen wird sie aus dem Fonds voraussichtlich 4.200 Euro. Auch die typische Apotheke kann mit rund 3.100 Euro zusätzlich rechnen.
Eine Doppelbesteuerung der Notdienstpauschale fürchtet man bei der Treuhand nicht. Der Fiskus kassiert bereits über die 16 Cent zusätzlichen Festzuschlag: Für diesen müssen die Apotheken 3 Cent ans Finanzamt abführen. Die später wieder an die Apotheken ausgezahlte Pauschale wird dagegen nicht der Umsatzsteuer unterliegen, so Meyer. Zwar stehe dies leider nicht ausdrücklich im ANSG. Doch immerhin stellte der Gesundheitsausschuss diesen politischen Willen in seinem Abschlussbericht klar. Auch das Finanzministerium hatte betont, die Pauschale sei ein „echter Zuschuss“ – und ein solcher unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Diener betont: Alle genannten Apothekenformen sind letztlich Artefakte. Am Ende ist es stets der Einzelfall, der zählt. Zudem: Bei der isolierten Betrachtung der Effekte von Kassenabschlag und Notdienstpauschale bleiben andere für das Betriebsergebnis maßgebliche Einflussfaktoren unberücksichtigt, beispielsweise steigende Personalkosten. Trotzdem: Auch wenn das Plus vor Steuern unterschiedlich ausfallen wird – mehr als 2012 ist für jede Apotheke drin.
Berlin - 26.06.2013, 14:42 Uhr