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Die letzte Woche
Mein liebes Tagebuch
Die Parteien bringen sich so langsam in Stellung für die Wahl im September. Schwarz setzt nun doch auf die rollende Apotheke im Bus, Rot schießt sich mit ihrem Gesundheitsministerkandidaten vollends ins Aus und Gelb sorgt unterdessen für Nachwuchs. Steuerberater rechnen vor, dass den Apotheken in diesem Jahr vielleicht ein paar Kröten mehr übrigbleiben könnten, die zum Teil wohl bald wieder an die ABDA abgedrückt werden müssen, denn die hat sich eine kleine fünfprozentige Erhöhung genehmigt. Und die AOK BA-Wü will Hilfsmittel für umme (oder vielleicht selbst verteilen?), während die Kassen sauer sind, weil die elektronische Karte nicht vorwärts kommt. Zu allem Übel gehen uns in Deutschland auch noch die Trockenmilchpulver für die Babys aus. Und der Regen hört nicht mehr auf. Mein liebes Tagebuch, jetzt hilft nur noch ein Notfall-Bonbon – aber bitte nicht verkaufen!
24. Juni 2013
„Für mobile Dienstleistungsangebote (zum Beispiel rollende Verkaufsläden, Apotheken und Banken) wollen wir die Rahmenbedingungen verbessern“ – ach Gottchen, nein, liebes Tagebuch, was hat denn da unsere christlich demokratische und soziale Union geritten? Letzte Woche noch hab ich geschrieben, wir Apothekers brauchen keinen Busführerschein, in dieser Woche steht der Apothekenbus praktisch im CDU/CSU-Wahlprogramm und damit fast vor der Tür. Meinen die Schwarzen wirklich, in Deutschland sei die (Gesundheits-)Versorgung in der Fläche schon so schlecht, dass Bäckereien, Apotheken und Banken mit dem Bus aufs Land fahren müssen? Vielleicht sollten wir uns einen Kombibus mit dem Backshop und der Sparkasse teilen.
Na, da sind wir mal gespannt, wie weit die Toleranz der ABDA geht. Denn die „Interessengemeinschaft deutscher Apothekerinnen und Apotheker Westfalen-Lippe e.V. (iDAA-WL) lässt nicht locker. Während es mal Zeiten gab, wo sich Kammern und Verbände überlegten, aus der ABDA auszutreten, möchte die iDAA in die ABDA aufgenommen werden. Der offizielle Antrag wurde im Mai gestellt. Die ABDA verlangte nach Prüfung des Antrags noch Angaben zur Organisation und Arbeitsweise der iDAA-WL. Gunnar Müller, der Vereinsvorsitzende, reichte das Fehlende nach. Nun heißt es warten. Geht der Daumen von ABDA-Justitiar Tisch nach oben, darf die iDAA-WL unter die Decke der ABDA schlüpfen – und auch Mitgliedsbeiträge bezahlen –, bekommt aber auch Zugang zum inneren ABDA-Zirkel und zu Informationen. Geht Tisch’s Daumen nach unten, heißt es: wir müssen draußen bleiben. Dann kann das Grüppchen von weniger als 50 iDAA-WL-Mitglieder auf dem Oppositionsbänkchen Platz nehmen.
25. Juni 2013
Während der ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hinter den Kulissen der großen ABDA-Bühne mit einer kleinen Schar Auserwählter um ein Leitbild des Apothekers ringt, hat sich der Sächsische Kammerpräsident Friedemann Schmidt mit seinen Kammermitgliedern schon mal auf ein kleines Leitbild verständigt. Es besteht aus zehn einfachen Regeln unter der Überschrift: „Das Wohl meiner Patienten ist die wichtigste Aufgabe und das maßgebliche Ziel meines apothekerlichen Handelns.“ Kann man so stehen lassen, mein liebes Tagebuch. Ist ein bisschen das, was man mal mit „Berufsordnung“ umschrieben hat, aber für den Anfang passt es. Und die Sachsen haben bestimmt nichts dagegen, wenn es die anderen Kammern übernehmen. Auf das große Leitbild allerdings, das definiert, was der Apothekerberuf ist, wozu er da ist, wohin er will – darauf werden wir noch ein wenig warten müssen.
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hat ein neues Internetportal für Patienten eröffnet. Unter www.patienten.de gibt die Seite dem interessierten Patienten Infos rund um die Gesundheit und der Arzneimittelversorgung. Nett: ein Wissenstest eruiert, wie gut sich der Patient im Gesundheitswesen schon auskennt. Mit drei Selbsttests zu Diabetes, Asthma und Alzheimer lässt sich ermitteln, wie das eigene Risiko für diese Erkrankungen ist, und der Methusalemcheck sagt einem das voraussichtliche Alter. Mein liebes Tagebuch, das frage ich mich schon seit Langem: Warum hat eigentlich die Apothekerschaft kein richtiges offizielles Portal für ihre Kunden und Patienten?
Auch Deutschlands größter Pharmagroßhändler, die Phoenix, musste Federn lassen und startete mit weniger Ertrag ins neue Geschäftsjahr 2013/14. Trotz Umsatzsteigerung fiel der Gewinn im ersten Quartal von 37,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 35,2 Mio. Euro in diesem Jahr. Allerdings hat der Pharmagroßhändler wieder Marktanteile zurückgewonnen. Aber zu schaffen macht auch Phoenix, wie nahezu allen anderen Pharmagroßhändlern der intensive Wettbewerb. Im Klartext: die Rabattschlacht tobt weiter. Mein liebes Tagebuch, Rabatte sind also immer noch Lockstoffe. Fragt sich nur, ob die versprochenen Rabatte auch tatsächlich auf der Rechnung ankommen…
Fürs Tagebuch: die ABDA lädt zum Sommerfest – es regnet in Strömen. Gut, dafür kann die ABDA nun wirklich nichts. Es war ja trotzdem ganz nett – im Apothekerhaus mit all seinen klaffenden Rissen und verhüllten Stützstangen. Es gab ein kleines Büffet, ein paar Scampis und Würstchen vom Grill, dazu Wasser, Wein und Bier. Alles im Rahmen, nichts Überkandideltes. Und gut besucht war’s auch: die Funktionäre, ein paar Gesundheitspolitiker, Vertreter von Kassen, Verbänden, Großhandel. Und man konnte mal offen miteinander reden. Für die Hintergrundinfo, für Zwischentöne, ganz unter Drei. Auch wenn man nicht immer einer Meinung ist – solche Gespräche sind wichtig fürs gegenseitige Verständnis, fürs Vertrauen.
26. Juni 2013
Dieses klarstellende Urteil war überfällig: Ein Hersteller darf unter einer Dachmarke nicht Arzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffen auf den Markt bringen, denn das ist irreführend. Der konkrete Fall: Novartis hat unter der Dachmarke Fenistil Arzneimittel gegen Juckreiz im Markt, die Dimetindenmaleat enthalten, aber auch ein Arzneimittel gegen Lippenherpes mit dem Wirkstoff Penciclovir. Klar, dass ein Hersteller das liebt: Starke Marken sind verkaufsfördernd. Was bei Kosmetika möglich ist – z. B. die Nivea-Produkte mit unterschiedlichsten Zusammensetzungen und Anwendungsgebieten – ist bei Arzneimitteln aber nicht machbar, denn das verwirrt nur. Sicherheit geht vor.
Die Treuhand rechnet vor: In diesem Jahr wird den Apotheken aufgrund des gesenkten Kassenabschlags mehr übrig bleiben. Die typische Apotheke kann mit einem Plus beim Betriebsergebnis von etwa 4700 rechnen und bei der Modell-Ärztehaus-Apotheke dürften es sogar rund 8200 Euro sein. Damit wachsen die Bäume nicht in den Himmel, aber besser als nichts. Dann kommen noch ein paar Euro an Notdienstpauschale dazu für die Nachtdienste zwischen August und Dezember. Zwischen 3100 und 4200 könnte das für die Modell-Apotheken ausmachen. Auch das haut einen nicht um, aber wieder: besser als nichts. Natürlich kann das im Einzelfall auch mal mehr oder weniger sein, zu berücksichtigen sind noch individuelle Kostenveränderungen wie Personalkosten etc. Aber: 2013 wird den Apotheken ein paar Euro mehr als im Jahr 2012 am Jahresende gebracht haben. Das heißt allerdings auch: Die Berufsvertretung muss sich schon jetzt Gedanken machen, wie’s weitergehen soll. Baustellen sind Rezepturpreise und BtM-Gebühr.
Ja, und so hält auch die ABDA gleich die Hand auf: Sie genehmigt sich eine Erhöhung er Mitgliedsbeiträge von 5 Prozent (nur 6 von 34 Mitgliedsorganisationen stimmten dagegen, eine Enthaltung). Mein liebes Tagebuch, die Erhöhung ist nicht wenig. Es wird sich zeigen, inwieweit dem eine Anhebung der Mitgliedsbeiträge folgen wird. Dann wollen wir auch eine ordentliche transparente Arbeit unserer Berufsvertretung dafür sehen, nicht wahr?
Wer das Interview, das die DAZ mit Karl Lauterbach geführt hat, dem designierten Bundesgesundheitsminister aus dem Steinbrückschen Grusel.., nein, Schattenkabinett, aufmerksam gelesen hat, wird schnell zu dem Ergebnis kommen: einen solchen Minister wünschen wir uns nicht, mein liebes Tagebuch. Die wackelige Zusage, dass die SPD nicht von der inhabergeführten Apotheke abrückt (vielen Dank, wie gnädig!), wird geknüpft an die Forderung, dass die Apotheker Vorschläge liefern, wie sie sich ihre Praxis in Zukunft vorstellen. Und wenn keine Vorschläge kommen: „Das werden Sie dann sehen“, so seine Drohung. Na, Herr Lauterbach, das macht richtig Lust auf Sie.
27. Juni 2013
Ach ja, da war ja noch die Anpassung der Packungsgrößen an die Behandlungsdauer. Das hätten wir doch beinahe vergessen. Ab 1. Juli bedeutet N1, dass die Packung für 10 Tage reicht, N2 für 30 Tage und N3 für 100 Tage. Das sind die Richtwerte. Abweichungen sind möglich. Aber der Bestandsmarkt soll erst mal nicht verändert werden. Es hätte schlimmer kommen können.
A neverending story: die eGK. 2004 wurde die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ins Gesetz geschrieben, 2006 sollte sie kommen. Und erst seit wenigen Monaten wird eine Art eCard ausgegeben mit Bildchen drauf, aber keine elektronische Einbindung in irgendwelche Systeme. Grund: Blockaden von vielen Seiten, vor allem auch von Ärzteverbänden. Sie beklagen, dass aus der eGK bisher eine „rein kassenzentrierte Telematikinfrastruktur für Verwaltungsaufgaben wie das Versichertenstammdatenmanagement“ geworden ist. Jetzt machen wiederum die Kassen Druck und wollen den möglichen Mehrnutzen der eGK realisieren. Sie fordern Sanktionen für die Blockierer. Und dann drängt das Gesundheitsministerium Ärzte und Kassen, den Streit zu beenden. Mein liebes Tagebuch, während andere Länder schon mit solchen Karten arbeiten, streiten sich in Deutschland die Interessenvertreter. So wird das nichts mit einer solchen Karte. Irgendwie erinnert mich das an die Einführung der LKW-Maut...
Und immer wieder Hilfsmittel. Der AOK Württemberg scheinen die Hilfsmittel immer noch nicht billig genug zu sein. Sie haben den mit den Apotheken laufenden Vertrag über die Versorgung mit Inkontinenzhilfen fristgerecht, aber einfach so, ohne Vorankündigung gekündigt. Vermutlich will die Kasse testen, ob es noch billiger geht. Wenn der Landesapothekerverband weiterhin dabei sein will, muss er bis 12. Juli ein Angebot einreichen, das sämtliche Kosten abdeckt, von der Beratung bis zu den Versand- und Lieferkosten. Mein liebes Tagebuch, ist das nicht irgendwie irre? Vielleicht sollte der LAV ins Angebot schreiben: Liebe Kassen, liefert die Hilfsmittel doch am besten selbst aus. Billiger als ihr kann’s keiner.
Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr – aber nicht für unseren Bundesgesundheitsminister. Er postete stolz auf Facebook: Gestern ist unser Töchterchen Carlotta Filippa Amelie mit 3150 g und 51 cm zur Welt gekommen. Carlotta geht es bestens, Judy auch. Wir sind glücklich und stolz.“ Wir freuen uns mit ihm. Eine kleine politische Auszeit, die er nehmen will, sei ihm gegönnt.
28. Juni 2013
100.000 Euro zum Ersten. Und 100.00 Euro zum Zweiten. Und ..., ja, mein liebes Tagebuch, mal sehen, wie lange die niederländische Versandapotheke DocMorris dieses Spielchen weiter treiben will. Die zur schweizerischen Zur Rose AG gehörende Versandapo missachtet die auf Betreiben der Apothekerkammer Nordrhein vom Landgericht Köln festgesetzten Ordnungsgelder. Zur Strafe von 100.000 Euro verdonnert wurde DocMorris, weil sie immer noch Bonus- und Prämienmodelle für die Rezepteinreichung anbietet. Die Versandapo stellte diese Bonusmodelle nicht ein und erhöhte die Prämie sogar von 15 auf 20 Euro. DocMorris reichte Beschwerde gegen das Ordnungsgeld ein, doch das Oberlandesgericht wies die Beschwerde zurück. DocMorris weigert sich beharrlich zu zahlen, was die Apothekerkammer Nordrhein veranlasste, einen weiteren Ordnungsgeldantrag zu stellen. Das Gericht folgte dem Antrag. Rumms, ein erneutes Ordnungsgeld von 100.000 ist fällig. Denn auch nach Auffassung des OLG Köln ist dies eine „vorsätzliche Missachtung der einstweiligen Verfügung durch die Schuldnerin“, was ein weiteres Ordnungsgeld rechtfertige. Falls DocMorris nicht zahlen will, können Vorstandsmitglieder ersatzweise in Ordnungshaft gehen. Und dafür hält das Gericht ein Bonusmodell parat: pro Tag Haft wird ein Bonus von 1000 Euro angerechnet. So gehen Bonusmodelle.
Das Präventionsgesetz – man glaubt es kaum – ist auf einen guten Weg gebracht! Gegen die Stimmen der Oppositionsparteien haben sich Union und FDP im Bundestag durchgesetzt. Mit diesem Gesetz werden die Krankenkassen stärker in die Pflicht genommen, Präventionsleistungen anzubieten und zu finanzieren, zum Beispiel gegen die Volkskrankheit Diabetes, gegen Brustkrebs, gegen Risikofaktoren wie Übergewicht und Tabakkonsum. Die Apotheker kommen im Präventionsgesetz übrigens nicht vor. Warum eigentlich nicht? Wenn man Prävention ernst nimmt, gehören sie dazu! Ans Präventionsgesetz angehängt sind Regelungen gegen die Korruption im Gesundheitswesen, wie z. B. Bestechung und Bestechlichkeit in Arztpraxen und Kliniken. Am 20. September, zwei Tage vor der Bundestagswahl, soll das Gesetz in den Bundesrat, wo Rot-Grün es blockieren könnte.
Die Apothekerkammern in Nordrhein-Westfalen führen seit zehn Jahren immer wieder Testkäufe in ihren Apotheken durch. Grundlage der Tests sind die Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung „Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln“. Mittlerweile liegen die Ergebnisse von fast 12.000 Beratungstests vor. Zwischenbilanz: Zwei von drei Apotheken bieten ihren Kunden eine gute bis sehr gute Beratung. Hhmmm, mein liebes Tagebuch, hört sich gar nicht so schlecht an. Aber, irgendwie kommt das nach außen nicht so überzeugend an. Das ist in etwa so, wie wenn die Deutsche Bahn ihre Pünktlichkeit und den Service testet, indem sie ihren Zugbegleitern einen Bewertungsbogen in die Hand drückt und auf Reisen schickt. Das Ergebnis wäre: Die Klimaanlagen funktionieren in 99 Prozent der Fälle, die Toiletten sind in 95 Prozent der Fälle gepflegt und sauber und die Züge sind zu 90 Prozent pünktlich. Liebes Tagebuch, würden wir’s glauben? Vielleicht sollte die Kammer zu den Tests mal Fernsehteams und Warentester mitnehmen...
So, jetzt lutschen wir erst mal einen Bachblüten Notfall-Bonbon – denn verkaufen sollten wir die lieber nicht mehr. Ein Verein mit dem wohlklingenden Namen „Verband Sozialer Wettbewerb“ unter seinem 1. Vorsitzenden Louis Porrée (mein liebes Tagebuch, da fällt mir ein, ich sollte noch ein bisschen Gemüse einkaufen), mahnt Berliner Apotheken ab, weil sie diese Notfall-Bonbons verkaufen. Die Bezeichnung sei irreführend, da die Bonbons nicht im Notfall wirken, wie Patienten glauben könnten. Und außerdem verstoße die Bezeichnung gegen das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung. Wer hinter dieser Abmahnaktion steckt, ist nicht bekannt. Mein liebes Tagebuch, abgesehen davon, dass ein Notfall-Bonbon per se schon einen Notfall darstellt, machen da Vereine, Anwälte oder konkurrierende Firmen etwa auf dem Rücken der Apotheker Kasse? Na, und wie steht es dann mit den Notfall-Tropfen und all den anderen Notfall-Produkten? Am besten alle selber schlucken, denn, wie heißt es doch auf der Produktseite im Internet: „Die sogenannte Notfall Mischung von Blütenextrakten, die sich in Murnauers Original Notfall Produkten befinden, wurde für emotional schwierige und anspruchsvolle Situationen des täglichen Lebens entwickelt.“ Ja, ich glaube, mein liebes Tagebuch, diese Situation ist soeben eingetreten.
Und zum Schluss, mein liebes Tagebuch, ein heißer Tipp für Geldanlagen: Man sollte in Säuglingsnahrung investieren, z. B. von Milupa. In Deutschland werden die Vorräte schon knapp, Asien kauft die Märkte leer, pro Dose werden bis zu 100 Euro gezahlt! Hintergrund: der Skandal um mit Melamin verseuchte Milch in China. Asiatische Eltern, die es sich leisten können, schwören seitdem auf deutsche Trockenmilchpulver und zahlen horrende Preise dafür. Der Danone-Konzern, zu dem Milupa gehört, empfiehlt den Apotheken und Supermärkten, die Abgabemengen zu kontingentieren. Da könnte man sich vorstellen, dass sich bald die Fraktion der stillenden Mütter mal zu Wort meldet.
30.06.2013, 08:00 Uhr