Umsetzung des Notdiensthonorars

NARZ bietet Hilfe an

Hamburg - 01.07.2013, 13:07 Uhr


Das Notdiensthonorar ist beschlossen, aber seine praktische Umsetzung bleibt spannend. Bei der Mitgliederversammlung des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) sicherte der Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue die Hilfe des Rechenzentrums zu. „Wir sind zu jeder Hilfestellung bereit“, erklärte Graue und gab zugleich Einblicke in die noch ungeklärten Fragen.

Bei der Veranstaltung am Samstag in Hamburg erklärte Graue, der bürokratische Aufwand des Verfahrens dürfte für jeden offensichtlich sein. Er beginne bereits bei der Notdienstbescheinigung, die von den Kammern ausgestellt werde. Möglicherweise würden einzelne Kammern dafür Gebühren erheben, zumindest im Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren oder beim Tausch von Notdiensten.

Die Rechenzentren sollten die technische Abwicklung übernehmen, doch die Einzelheiten seien noch nicht geklärt, beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und Zertifikate für den Treuhandfonds. Dazu sei schon vor Monaten eine Arbeitsgruppe beim Deutschen Apothekerverband angeregt worden. Dort sollten auch Vertreter der Rechenzentren eingebunden werden, um die theoretischen Ideen auf technische und wirtschaftliche Machbarkeit überprüfen zu lassen und die Ablaufprozesse zu gestalten. „Denn wir wissen schon jetzt, dass der Verwaltungsaufwand, vom Notdienst angefangen bis zur abschließenden Auskehrung der Gelder an den einzelnen Apotheker, immens und kostenträchtig sein wird“, so Graue. Zudem warte man hinsichtlich der Mehrwertsteuerproblematik noch auf die Entscheidung der Finanzämter.

Das NARZ wolle und werde dazu beitragen, dass ein möglichst hoher Prozentsatz der zugesagten Summe tatsächlich bei den Apothekern ankomme, sicherte Graue zu. Diese Leistungen des NARZ werde das Rechenzentrum seinen Mitgliedern nicht in Rechnung stellen, kündigte Graue an. Er könne nur hoffen, dass die Entscheidungsträger sich des in Jahrzehnten erarbeiteten Know-hows der Rechenzentren beim Inkasso und bei der Verwaltung von Fremdgeldern bedienen würden.


Dr. Thomas Müller-Bohn