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Intimcreme
Keine Werbeaktion mit Erotikroman
Eigentlich war es eine pfiffige Idee, Feuchtigkeitscreme gegen Scheidentrockenheit mit einem Bestseller-Erotikroman zu bewerben. Beide kümmern sich schließlich ums Intime. Allerdings hatte der Arzneimittelhersteller Dr. Wolff bei seiner Werbeaktion für Vagisan® die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn „Random House“ gefiel es nicht, dass „Shades of Grey“ neben der Intimcreme abgebildet war – und untersagte die Werbeanzeige.
In mehreren deutschsprachigen Medien – darunter die Bild am Sonntag und der Spiegel – erschien die Anzeige. Sie war überschrieben mit den Worten: „Das Geheimnis zweier Frauen-Bestseller: Wer das Tabu bricht, gewinnt“. Darunter zwei Bilder: Eines vom Roman und eines von der Feuchtigkeitscreme. Gefolgt von den Erklärungen „Bestseller ‚Shades of Grey‘ bricht mit Konventionen und gibt Frauen, worauf sie Leselust haben.“ und „Bestseller ‚Vagisan FeuchtCreme‘ ermutigt Frauen, das Tabu-Thema Scheidentrockenheit aktiv anzugehen.“
Random House, die die Romantrilogie der Britin E.L. James verlegt, wollte diese Verquickung aber nicht hinnehmen und forderte den Arzneimittelhersteller dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, wie eine Sprecherin der Dr.-Wolff-Gruppe bestätigte: „Diese haben wir unterschieben.“ Man habe mit der Anzeige gratulieren wollen, dass beide Produkte Gewinner des Jahres 2013 seien. Es sei wichtig, über die Bedürfnisse von Frauen zu sprechen. Wie schwer das sei, zeige schon die Tatsache, dass sich bei einer Werbekampagne 20 von 300 Regionalzeitungen weigerten, eine Anzeige zu schalten.
Von einer beim Landgericht Köln erwirkten einstweiligen Verfügung, von der der Spiegel berichtet, weiß man beim Arzneimittelhersteller allerdings nichts: „Darüber haben wir keine Infos“, so die Sprecherin. Ein gerichtliches Verfahren sei aber auch gar nicht nötig, da man ja bereits die Unterlassungserklärung unterschrieben habe. In jedem Fall akzeptiert man bei Dr. Wolff den Wunsch der Verlagsgruppe. „Wir werden die Anzeige nicht wiederholen“, versicherte die Sprecherin. Gleichwohl es schade sei, dass damit wieder eine Möglichkeit der Thematisierung wegbreche.
Random House bestätigte dagegen die Gerichtsentscheidung: Man gehe grundsätzlich und im Sinne der Autoren gegen die unbefugte Verwendung der eigenen Buchttitel, Buchcover oder Inhalte vor. „Deshalb haben wir auch Dr. Wolff gerichtlich untersagen lassen, in seinen Werbeanzeigen in rechtlich unzulässiger Weise auf die Buchreihe ‘Shades of Grey‘, die im Goldmann Verlag erschienen ist, Bezug zu nehmen und dessen Bekanntheit auszunutzen.“
Berlin - 30.07.2013, 17:35 Uhr