Rezeptdaten

Bahr: Behörden müssen Vorwürfe prüfen

Berlin - 20.08.2013, 09:18 Uhr


In der Debatte um angeblich mangelhaft verschlüsselte Patientendaten hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu genauem Hinsehen aufgerufen. „Patientendaten sind hochsensibel und dürfen nicht zweckentfremdet werden“, sagte er in Berlin. „Wenn es neue Vorwürfe gibt, dann müssen die Behörden diesen nachgehen.“ Wenn da etwas falsch gelaufen sei, müsse dies geahndet werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert indes ein gesetzliches Verbot des Handels mit Rezeptdaten. Die Krankenkassen hätten sich schon vor Jahren gegen einen Verkauf der Daten an die Pharmaindustrie oder an Marketingunternehmen durch die von den Apotheken beauftragten Rechenzentren gewandt, sagte die vdek-Vorstandvorsitzende Ulrike Elsner. „Die jetzt bekanntgewordenen Fälle zeigen noch einmal deutlich, dass diese Praxis gesetzlich unterbunden werden muss.“

Der „Spiegel“ hatte unter Hinweis auf zahlreiche vertrauliche Dokumente berichtet, dass das Apothekenrechenzentrum VSA unzureichend verschlüsselte Daten verkaufe. Denn ein 64-stelliger Schutzcode lasse sich leicht auf die tatsächliche Versichertennummer zurückrechnen: „Die realen Patienten, die sich hinter derartigen Pseudonymen verbergen, lassen sich ohne größeren Aufwand identifizieren.“ Das Nachrichtenmagazin schrieb von „kosmetischen Schein-Anonymisierungen“.

Dem widersprach der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig. Die gesetzlichen Anforderungen an die Anonymisierung der Daten seien erfüllt. Auch das VSA selbst wies die Vorwürfe zurück. Die Aussage des „Spiegels“ sei „schlichtweg falsch“, das Unternehmen übermittle keinerlei personenbezogene Daten. Der US-Datenhändler IMS Health betonte, von Apothekenrechenzentren keine personenbezogenen Daten bekommen zu haben.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, stellte klar, dass eine Rückverfolgbarkeit auf Ärzte oder Patienten auf keinen Fall möglich sein dürfe. Sollten sich die im „Spiegel“-Bericht erhobenen Vorwürfe erhärten, müsse der Gesetzgeber diese Art der Weiterverarbeitung verbieten. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes betonte, dass Deutschlands Apotheker darauf vertrauten, dass die für sie tätigen Dienstleister alle Daten nach Recht und Gesetz verarbeiteten.


dpa/Juliane Ziegler