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Rx-Arzneimittel auf Online-Plattformen
Spahn delegiert an Justizministerin
Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zeigt sich aktiv im Kampf gegen private Angebote von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf Online-Plattformen. In den vergangenen Monaten hatten ihn Apotheker beharrlich auf die vielen Angebote rezeptpflichtiger Arzneimittel auf Ebay oder Amazon aufmerksam gemacht. Nun hat der CDU-Politiker Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angeschrieben und sie um Mithilfe gebeten, Unterlassungsansprüche gegen die Unternehmen durchzusetzen.
„Der Verkauf von Arzneimitteln bei Ebay oder Amazon ist eindeutig rechtswidrig“, sagt Spahn. In seinem Brief an die Bundesjustizministerin führt er aus, dass sich strafbar macht, wer mit Rx-Arzneimitteln Handel treibt oder sie abgibt, ohne Apotheke zu sein. So steht es im Arzneimittelgesetz. Doch Spahn muss feststellen: „Das schönste Gesetz bringt nichts, wenn es nicht auch durchgesetzt wird“. Deswegen müssten Bundes- und Landesbehörden hier auf allen Ebenen konsequent dranbleiben. „Schließlich geht es um Arzneimittelsicherheit für die Patienten.“ Und so kam es zum Brief an die FDP-Kollegin.
Tatsächlich ist es nicht ganz einfach, Ebay oder Amazon zur Rechenschaft zu ziehen. Schließlich sind nicht sie es, die die Arzneimittel in den Verkehr bringen oder sie abgeben. „Sie können daher nach dem Arzneimittelgesetz nicht belangt werden“, konstatiert Spahn in seinem Schreiben an Leutheusser-Schnarrenberger. Verantwortlich seien nur die jeweiligen Anbieter. Gleichwohl unterlägen die Plattformen grundsätzlich der Verpflichtung, illegale Angebote zu entfernen, so Spahn. Mittlerweile verschwinden diese Angebote in der Regel auch mehr oder weniger schnell aus dem Internet – insbesondere, wenn die Unternehmen von außen auf sie hingewiesen werden.
Wenn die Angebote doch länger stehen, ist es dennoch nicht leicht, Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Denn mittlerweile, so schreibt Spahn, hätten Unternehmen wie Ebay ihre Niederlassung von Brandenburg nach Luxemburg verlagert. Aussichtslos ist es aber nicht: Wenn der Betreiber des Portals seinen Sitz im Ausland habe und eine verantwortliche Niederlassung in Deutschland nicht existiere, könnten die Länder Maßnahmen wie Untersagungsverfügungen im Wege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit über die zuständige ausländische Behörde durchsetzen. Daher bittet Spahn Leutheusser-Schnarrenberger „dafür Sorge zu tragen, dass das zuständige Bundesamt für Justiz alle Möglichkeiten ausschöpft, damit Untersagungsverfügungen auch in den entsprechenden EU-Mitgliedstaaten durgesetzt werden können“. Und: „Über eine Rückmeldung über die erfolgten konkreten Maßnahmen wäre ich dankbar“.
Berlin - 02.09.2013, 13:58 Uhr