Gliptine

Erste Bestandsmarktbewertungen beschlossen

Berlin - 01.10.2013, 14:34 Uhr


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals Nutzenbewertungen von Arzneimitteln im Bestandsmarkt abgeschlossen: „Für Sitagliptin und Saxagliptin wurde ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt, für Vildagliptin konnte kein Zusatznutzen beschlossen werden“, berichtet der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken. Weil einige der bewerteten Studien aber noch nicht beendet sind, hat der G-BA drei Beschlüsse befristet.

Alle genannten Präparate sind für die Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) konnte bei seiner Bewertungen nur für das Monopräparat Sitagliptin einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ausmachen. Der G-BA sprach aber auch Saxagliptin einen geringen Zusatznutzen zu: Die Daten ließen auf eine verringerte Häufigkeit von Unterzuckerungen bei diesen Gliptinen im Vergleich mit den etablierten Standardtherapien aus Metformin und Sulfonylharnstoffen schließen, erklärt Hecken.

Bei Vildagliptin seien die bewerteten Studien dagegen nicht geeignet, einen Zusatznutzen zu zeigen: „Diese Untersuchungen hatten zu straffe Blutzuckerziele zu Grunde gelegt und zudem einen besonders hohen Anteil an Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmern mit Blutzuckerausgangswerten berücksichtigt, bei denen eine Therapieintensivierung nicht erforderlich gewesen wäre.“ Wie zuvor das IQWiG beklagt auch der G-BA, dass derzeit für keines der bewerteten Gliptine entscheidende Langzeitdaten zu kardiovaskulären Ereignissen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie zur Langzeitsicherheit für Patienten vorliegen.

Ein abschließendes Gesamtbild zum Zusatznutzen machte sich der G-BA allerdings nicht bei allen bewerteten Gliptinen: Einige Studien seien momentan noch nicht beendet, so die Erklärung. Drei der Beschlüsse wurden daher bis Oktober 2015 befristet (Sitagliptin, Sitagliptin/Metformin und Saxagliptin). Die Versorgung der Patienten werde durch die heutigen Entscheidungen nicht beeinträchtigt, betont der G-BA außerdem. Die Nutzenbewertung sei vielmehr ein wichtiges Element für die Preisverhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und GKV-Spitzenverband.


Juliane Ziegler