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Die letzte Woche
Mein liebes Tagebuch
3. Oktober, Tag der Einheit, schon zum dreiundzwanzigsten Mal. Und er ist immer noch ein besonderer Tag, der Erinnerungen und Emotionen weckt. Apothekerinnen und Apotheker können nicht klagen: Die Vereinigung der beiden Länder lief in der Pharmazie, im Apothekenwesen doch wirklich sehr gut. Sagen wir’s mal so: Wer nach der Wende in den neuen Bundesländern eine Apotheke eröffnete, hätte schon arg viel falsch machen müssen, wenn er die Investitionen nicht gestemmt hätte. Heute haben sich die Chancen und Risiken nivelliert. Die Probleme sind die Gleichen. Besonders in Brandenburg. Mein liebes Tagebuch, kennst du die Brandenburger Streichkonzerte?
30. September 2013
Das ist ein Miteinander nach bester Gutsherrenart, was die AOK-Baden-Württemberg mit den Apothekern macht. Die AOK diktiert, und die Apotheker können unterschreiben – oder es sein lassen. Der bestehende Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln im ambulanten Bereich ist zum 30. September ausgelaufen, also, der Vertrag wohlgemerkt. Und schwupps wird ein neuer Vertrag diktiert, der ab 1. Oktober 2013 gilt und dem die Apotheken beitreten können. Ohne mit den Apothekern vorher darüber zu reden, hatte man den alten Vertrag im Juni gekündigt. Und ganz klar: Im neuen Vertrag gibt es für die Apotheken statt 33 Euro für die häusliche Versorgung nur noch lächerliche 29 Euro. Für dieses Hungerhonorar muss die Apotheke sämtliche Leistungen und Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung der Versicherten erbringen, von der persönlichen Beratung des Versicherten, evtl. auch zu Hause, bis hin zur Auslieferung und Abwicklung administrativer Tätigkeiten.
Eigentlich müsste sich die AOK erbarmen und dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg ein Spasmolyticum spendieren, denn der ist „mit deutlichen Bauchschmerzen“ dem Vertrag beigetreten. Und diese Schmerzen müssen groß sein, denn selbst der LAV will keine grundsätzliche Empfehlung zum Beitritt aussprechen. Die Geschäftsführerin des LAV, Ina Hofferberth, sieht den Vertrag äußerst kritisch, da müsse jede Apotheke genau hinsehen, ob sie die Versorgung nach den neuen Bedingungen leisten kann: geringere Vergütung, gestiegene Anforderungen und höhere Risiken – na, mein liebes Tagebuch, das sind Verträge à la AOK. Was wäre eigentlich, wenn immer mehr Apotheken da nicht mitspielen und auf die Inko-Belieferung zu Knebelbedingungen verzichten?
Das neue Leitbild – es soll laut Apothekertagsbeschluss nun in den einzelnen Kammern diskutiert und präzisiert werden. Die Interessengemeinschaft Deutscher Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe (i-DAA-WL) hat ihr Interesse angemeldet, beim neuen Leitbild mitreden zu wollen. Außerdem möchte sie das neue Leitbild nicht nur durch gewählte Gremien beschließen lassen, sondern durch eine Urabstimmung aller Apothekerinnen und Apotheker. Hhmm, mein liebes Tagebuch, verständlich ist das schon: mehr Mitsprachemöglichkeiten der Basis. Andererseits, mit der Diskussion in den Kammern und dem Zusammenführen des daraus entstehenden Meinungsbildes im ABDA-Gremium sowie der prognostizierten Diskussion mit Beschlussfassung auf dem nächsten Apothekertag wird der demokratische Weg eingehalten. Vielleicht sollte die i-DAA-WL ihre Gedanken zum Leitbild in ein Diskussionspapier einfließen lassen und es in die Kammerversammlung Westfalen-Lippe einbringen.
Allerdings wäre es nicht verkehrt gewesen, wenn man zum Leitbild viele Stimmen aus der Gesellschaft, auch von extern, von anderen Verbänden, anderen Professionen, von Krankenkassen, Ärzten und Pflegeverbänden eingeholt hätte. Wie denkt man „draußen“ darüber, in welche Richtung sich der Apothekerberuf entwickeln soll? Begrüßt die Gesellschaft den angedachten Weg des Apothekers?
1. Oktober 2013
Dass man das noch erleben darf: Ab 2014 gilt nur noch die neue Versichertenkarte der Krankenkassen: die elektronische Gesundheitskarte. Alle alten Versichertenkarten verlieren ihre Gültigkeit. Hört sich fortschrittlich an, ist aber eine Mogelpackung. Denn, mein liebes Tagebuch, viel „Elektronisches“ ist an der Karte nicht festzustellen. Der eingebaute Chip fungiert bisher nur als Namens- und Adressspeicher. Das einzige Positive an der Karte: Sie enthält das Foto der versicherten Person. Und so wartet Deutschland weiterhin auf die echte elektronische Karte. Andererseits, mein liebes Tagebuch, das ist vielleicht auch gut so. Wollen wir überhaupt noch eine zentrale Speicherung aller Daten? Wollen wir überhaupt noch ein elektronisches Rezept?
Die Brandenburger Streichkonzerte. Ja, das gab es bisher noch nie: Auf dem Apothekertag wurden 15 Anträge einer Kammer, hier der Apothekerkammer Brandenburg zum Thema Apothekenbetriebsordnung, von der Tagesordnung gestrichen und in den Ausschuss verwiesen. Sie sollen in der ABDA-Mitgliederversammlung beraten werden. In einer Nachlese zum Deutschen Apothekertag äußert die Kammer ihre Unzufriedenheit darüber. Mit Recht. Drohgebärden und polemische Ausführungen auf dem Apothekertag hätten die Antragsdiskussion letztlich verhindert. Man kann über die Anträge gewiss sehr unterschiedlicher Meinung sein. Aber, mein liebes Tagebuch, da sind die Brandenburger voll und ganz zu verstehen: Eine Diskussion im innersten ABDA-Zirkel ist etwas vollkommen Anderes als die Diskussion im Plenum des Apothekertags. Da sind wir doch gespannt, ob sich die ABDA für die Diskussion der Brandenburger Anträge etwas Transparenteres als die ABDA-Mitgliederversammlung einfallen lassen wird.
2. Oktober 2013
Mit dem GKV-Spitzenverband kann man eigentlich nicht mehr verhandeln. Bei allem, was mit Apotheken zu tun hat, sieht er rot, nicht das Apotheken-A-Rot, sondern das Stopp-Rot. Die jüngsten Dissonanzen: die Verhandlungen über die Substitutionsausschluss-Liste. Mit dem 2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber die Grundlage für eine Liste geschaffen, die vorgibt, in welchen Fällen nicht substituiert werden darf. Der Deutsche Apothekerverband hatte eine solche Liste rasch erstellt, die aber gefiel dem GKV-Spitzenverband nicht. Er wollte erst Kriterien festlegen, wie die Liste überhaupt zu erstellen ist. Seitdem wird verhandelt, bisher ohne Erfolg. Der Streit landete vor der Schiedsstelle, die am 2. Oktober tagte, aber noch keine Einigung brachte. Auch hier: Der DAV stimmte dem Vorschlag der Schiedsstelle zu, aber der GKV-Spitzenverband lehnte ab. Aus dem Verhalten der Kassen zeigt sich: Die wollen nicht. Mein liebes Tagebuch, mittlerweile gibt es auch schon unter Apothekerinnen und Apotheker Stimmen, die sich fragen, ob es eine Liste braucht. Der Apotheker als kompetenter Arzneimittelfachmann kann in den kritischen Fällen und im Individualfall pharmazeutische Bedenken anmelden – und nicht austauschen. Bisher gab es keine Retaxationen bei pharmazeutischen Bedenken. So gesehen könnte eine Liste vielleicht sogar einschränken, oder?
Ordermed bläst zum Rückzug. Der Apothekenverbund beendet seine Kooperation mit DrEd, den in England sitzenden deutschen Ärzten. Sie wollten die „Pille danach“ nach einem Internetkontakt verordnen, die Ordermed-Apotheken sollten liefern. Aber unter Apothekerinnen und Apotheker und vor allem aus der bayerischen Politik (Johannes Singhammer, CSU) regte sich massiver Widerstand: Eine Verordnung ohne unmittelbaren Arztkontakt – das geht nicht. Und überhaupt: Bayern will sich im Bundesrat dafür stark machen, dass von Online-Arztpraxen ausgestellte Rezepte in Deutschland nicht anerkannt werden. So soll es sein.
Die Hamburger Apothekerkammer hat eine neue Beitragsordnung. Jedes Kammermitglied zahlt einen Grundbeitrag, gestaffelt nach der Wochenarbeitszeit. Und für die selbstständigen Inhaber öffentlicher Apotheken kommt zusätzlich ein Betriebsstättenbeitrag dazu, der sich nach einer Staffel aus dem Nettogesamtumsatz ergibt – ohne Deckelung. Rentner, PhiP und Mitglieder ohne Beschäftigung zahlen nix. Man diskutierte auf der letzten Kammerversammlung zwar noch darüber, eine Deckelung einzuführen (in Hamburg gibt es einige umsatzstarke Apotheken, auch mit Versandbetrieb), aber dieser Vorschlag fand dann doch keine Mehrheit. Jetzt muss noch über die Ausgestaltung der Staffel diskutiert und die entsprechenden Beiträge festgelegt werden. Ob die neue Hamburger Beitragsordnung als Modell für andere Kammern dienen könnte? Eher unwahrscheinlich.
Wird sich der neue kleine Großhändler AEP etablieren? Das steht noch in den Sternen. Der erste Tag jedenfalls „lief gut“, berichten die AEP-Geschäftsführer. Was „gut“ bei dem Neuen heißt – dazu gab’s keine genauen Auskünfte. Alle Lieferungen hätten die Apotheken erreicht. Ach nee, is nich wahr, oder? Und wie viele haben bestellt? Apotheken in einem „gut dreistelligen“ Bereich hätten am 1. Oktober bestellt. Na, da ist dann noch ein bisschen Luft nach oben. Mein liebes Tagebuch, wir schauen mal in einem Vierteljahr bei der AEP vorbei und fragen mal die Kunden, ob die Rechnungen so transparent sind wie angekündigt. Schön wär’s – das wären dann wirklich die ersten Großhandelsrechnungen, die man ohne Kryptologiestudium verstehen kann.
Die vom Spiegel-Magazin angestoßene Datenschutzaffäre bei den Rezeptdaten zieht weitere Kreise. Jetzt hat es den Anschein, als ob die Datenschützer selbst der Sache nicht mehr Herr werden. Sie rufen nach dem Gesetzgeber und wollen einen strikten Schutz von Gesundheitsdaten. Mein liebes Tagebuch, wer blickt auch noch bei all den Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und sonstigen Verschlüsselungsverfahren durch? Die Datenschutzbeauftragten der Länder drängen nun selbst auf gesetzliche Vorgaben. Was zu unterstützen ist. Rezeptdaten wecken Begehrlichkeiten. Was man da herauslesen könnte, wenn man dürfte… Umso dringender ist es, dass sie besonders geschützt und ihre Weiterverarbeitung bis ins Detail geregelt ist.
4. Oktober 2013
Rx-Lifestyle-Arzneimittel wie Viagra gibt’s günstiger und für Rezepte gibt’s Geldprämien bis zu 20 Euro. Ja, wo gibt’s denn so was? Ja, klar, bei DocMorris. Und heute ist noch nicht Weihnachten! Da hat unsere Bundesregierung erst ein Gesetz erlassen, dass Rx-Arzneimittelpreise einheitlich sein müssen und dass es für Rezepte keine Boni und Prämien geben darf. Und was macht die niederländische Versandapotheke: Grad so weiter, als wäre nichts gewesen. Zwar werden die mit Preisnachlass verkauften Lifestyle-Mittel wie Viagra oder Champix nicht auf Kassenrezept verordnet, aber sie sind dadurch nicht weniger verschreibungspflichtig – und damit unterliegen sie einem festen Preis. Nicht so bei DocMorris: 12 Viagra, 100 mg, UVP/AVP 161,33 Euro gibt es da für 151,65 Euro.
Und wer ein Rezept einschickt und am Arzneimittel-Check teilnimmt, kann abhängig von seiner Erkrankung und der Anzahl der Arzneimittel eine Prämie bekommen. Wer nur Bluthochdruck oder Diabetes hat, kann für „seine Mithilfe“ beim Check maximal 12 Euro als Prämie erhalten. Krebs- oder HIV-Kranken winkt dagegen eine Prämie bis zu 20 Euro. Ja, mein liebes Tagebuch, so arbeitet DocMorris. Zwar gibt es gegen diese Prämiengewährung bereits mehrere Urteile und einstweilige Verfügungen. (Erst Ende August hat das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung bestätigt, die DocMorris untersagt, solche Prämien für Arzneimittelchecks auszuloben. Zudem hat das Gericht 150.000 Euro Ordnungsgeld festgesetzt, wenn DocMorris gegen diese Verordnung verstößt.) Aber gegen das ergangene Urteil kann DorMorris wieder Berufung einlegen. Da fragt man sich doch wirklich, liebes Tagebuch, wann dieses DocMorris-Gedöns ein Ende hat.
06.10.2013, 08:00 Uhr