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Schlafstörungen
Verordnung von Hypnotika auf Privatrezept
Schlafstörungen können mit Benzodiazepinen oder den Z-Substanzen Zolpidem und Zopiclon gut behandelt werden, allerdings nur über kürzere Zeiträume, weil sonst die Entwicklung einer Abhängigkeit droht. Dennoch werden sie oft über längere Zeiträume verordnet – und dann bei GKV-Patienten meistens auf Privatrezept.
Hypnotika zur Behandlung von Schlafstörungen dürfen nur während eines Zeitraums von höchstens vier Wochen verordnet werden – von medizinisch begründeten Einzelfällen abgesehen. Dennoch werden sie häufig über längere Zeiträume verordnet und abgegeben. Die bei GKV-Patienten häufig vorkommende Verordnung auf Privatrezept vertuscht zwar den Missbrauch vor den Krankenkassen, dennoch ist das Problem allgemein bekannt, insbesondere bei Ärzten und Apothekern, die oft unmittelbar damit konfrontiert sind. Auch ihre Berufsorganisationen haben sich damit auseinandergesetzt und versucht, das Problem in den Griff zu bekommen. So hat die ABDA 2011 einen Leitfaden zum Thema Abhängigkeit und Missbrauch von Medikamenten herausgegeben, und in Hamburg haben die Ärztekammer und die Apothekerkammer gemeinsam eine Handlungsempfehlung zur Verordnung von Benzodiazepinen und deren Analoga herausgegeben (ebenfalls 2011).
Daten zur Verordnung von Hypnotika und Empfehlungen, wie Sie dem Missbrauch entgegentreten können, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der DAZ.
17.10.2013, 17:42 Uhr