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BAK: Apotheker bereit für Beratung
Apotheker wollen Verantwortung übernehmen: Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat sich dafür ausgesprochen, die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen. „Bei der ‚Pille danach‘ ist es wichtig, dass sie im Notfall möglichst schnell verfügbar ist“, erklärt BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer – die wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst könnten das leisten.
Am Freitag hatte der Bundesrat die Rezeptfreiheit von Levonorgestrel als „Pille danach“ gefordert. Nicht jeder hält diese politische Entscheidung für richtig – es gibt zudem Zweifel an der Beratungskompetenz der Apotheker. Doch: „Apotheker können die Arzneimittelsicherheit gewährleisten und Verantwortung dafür übernehmen, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden“, betont Kiefer. Einen entsprechenden Antrag habe schon die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags im September beschlossen.
Obwohl die Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel weder abtreibend noch schädigend auf eine bestehende Schwangerschaft wirke, seien Notfallkontrazeptiva in besonderem Maße beratungsbedürftige Arzneimittel. Kiefer: „Diese Anforderung können gerade die Apothekerinnen und Apotheker mit ihrer Arzneimittelkenntnis und Beratungskompetenz erfüllen.“ In mehr als 20 europäischen Ländern gebe es Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe von Notfallkontrazeptiva in Apotheken. Daher sei bekannt, dass die Rezeptfreiheit zu keinem Anstieg von riskantem Verhütungsverhalten führe und die reguläre Schwangerschaftsverhütung nicht beeinträchtige.
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Berlin - 12.11.2013, 11:16 Uhr