Koalitionsverhandlungen

vfa: Pharmaunternehmen als „Ausfallbürgen“

Berlin - 13.11.2013, 16:04 Uhr


Aus Sicht des Verbands Forschender Pharma-Unternehmen (vfa) begegnen die bisherigen Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen in Arzneimittelfragen erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die pharmazeutischen Unternehmen müssten einmal mehr als „Ausfallbürgen“ für die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung haften, sagt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer.

Die Fortführung des Zwangsrabatts in Höhe von 7 Prozent mit einer jährlichen Überprüfung ab 2015 drohe zu einem „Flexi-Rabatt nach Kassenlage“ zu werden. Losgelöst von einer Notlage solle dieser Zwangsrabatt auf unbestimmte Dauer fortgeführt werden – dies sei ein Eingriff in die Grundrechte der Unternehmer. Und dabei sei er noch nicht einmal geeignet, die finanzielle Stabilität der Kassen zu sichern, betont Fischer. Schließlich führe er zu gegenläufigen Effekten auf die Beitragseinnahmen, da er Arbeitsplätze in der Industrie gefährde. Zudem: Die Arzneimittelhersteller hätten schon in den Jahren 2010 bis 2013 etwa 5,2 Mrd. Euro Rabatte fließen lassen – zuzüglich weiterer 2,5 Mrd. Euro durch das Preismoratorium.

Auch die Fortsetzung des seit August 2010 geltenden Preisstopps belaste die Hersteller unverhältnismäßig. Es sehe keinen Inflationsausgleich vor und ignoriere Kostensteigerungen für Unternehmen. Da zudem – bislang – keine Befristung vorgesehen ist, führe das Moratorium zu einer „schleichenden Enteignung“.

Die angebliche „Abschaffung“ des Bestandsmarktaufrufs ist für Fischer auch nur eine Mogelpackung. Schließlich geht es lediglich um einen teilweisen Verzicht: Patentgeschützte Arzneimittel, die „für die Versorgung von Bedeutung sind“ sollen künftig nicht mehr aufgerufen werden. Der sogenannte „Wettbewerbsaufruf“ soll dagegen Bestand haben. Es können also weiterhin solche Bestandsmarktarzneimittel einer Nutzenbewertung unterzogen werden, die im Wettbewerb zu einem neuen Arzneimittel stehen, das die frühe Nutzenbewertung durchlaufen hat. Diese Trennung sei künstlich und willkürlich, so der vfa. Die von den Verhandlungsführern der AG Gesundheit versprochene „Planungssicherheit“ kann man im Verband nicht erkennen. Die Unsicherheit werde vielmehr erhöht, da noch weniger absehbar sei,  welche Arzneimittel aufgerufen werden. Indikationsüberschneidungen gibt es schließlich viele.

Insgesamt, so Fischer würden durch Zwangsrabatt und Preismoratorium die finanziellen Ausfälle durch den Verzicht auf einen Teil des Bestandsmarktaufrufs auf jeden Fall überkompensiert. Wenn es wirklich darum ginge, hier eine bestimmte Summe einzusparen, ginge dies zwar prinzipiell auch über die genannten Zwangsmaßnahmen – aber nicht, wenn es für sie keine zeitliche Begrenzung gebe.


Kirsten Sucker-Sket