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EU-Gewässerschutz
Drei Arzneimittel unter Beobachtung
Arzneimittelrückstände im Grund- und Trinkwasser stellen ein wachsendes Umweltrisiko dar. Das hat auch das Europäische Parlament erkannt und daher erstmals drei pharmazeutische Wirkstoffe auf eine Überwachungsliste gesetzt. Die Europäische Kommission soll außerdem eine Strategie entwickeln, wie den Risiken durch Pharmazeutika in Zukunft besser begegnet werden kann.
Bereits Anfang Juli hat das EU-Parlament der Überarbeitung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern zugestimmt. Zwölf neue Stoffe wurden in diesem Zusammenhang der EU-Liste prioritärer Stoffe hinzugefügt, darunter Pflanzenschutzmittel, Wirkstoffe in Biozidprodukten und Industriechemikalien. Für sie gelten damit Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. Erstmals wurden aber auch pharmazeutische Wirkstoffe in eine neue einzuführende Überwachungsliste neu aufkommender Schadstoffe aufgenommen.
Damit werde „das Risiko, das die drei weit verbreiteten Arzneistoffe (die Hormonpräparate 17-alpha-Ethinylestradiol und 17-beta-Estradiol sowie das Schmerzmittel Diclofenac) darstellen“, verdeutlicht, heißt es dazu in einer Mitteilung des EU-Parlaments. Die Auswirkungen dieser Substanzen werden damit künftig überwacht, und sie werden gegebenenfalls in die Liste prioritärer Stoffe aufgenommen. Die EU-Kommission ist zudem aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Strategie zu entwickeln, um den Risiken von Pharmazeutika für die Gewässer besser begegnen zu können.
„Wasserpolitik ist eine langfristige Politik“, weiß der Berichterstatter Richard Seeber (EVP-Fraktion). Die EU-Mitbürger sollten aber Zugang zu sauberem Wasser in jeglicher Form haben. „Leider zeigen Untersuchungen, dass noch ein weiter Weg zu gehen ist, was sowohl den ökologischen als auch den chemischen guten Zustand, hier insbesondere der Oberflächengewässer, anbelangt.“ In Deutschland sind die Vorgaben aus der EU-Richtlinie in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer umgesetzt, die nun an die Neuerungen angepasst werden muss.
Berlin - 19.11.2013, 15:42 Uhr