Arzneimittelrecht

Noceboeffekt vermeiden

Stuttgart - 24.11.2013, 07:00 Uhr


Die Aufklärung über Risiken einer Therapie, insbesondere einer Arzneitherapie, sollte immer so behutsam erfolgen, dass der Patient nicht geängstigt wird und schon aufgrund der Befürchtung, er könnte krank werden, entsprechende Symptome entwickelt. Mancher Patient möchte am liebsten gar nicht aufgeklärt werden, doch für sowohl für Arzneimittelhersteller als auch für Heilberufler besteht eine Aufklärungspflicht.

Die Einnahme eines Scheinmedikaments, das keinen Arzneistoff oder nur eine unwirksame Dosis enthält, kann aufgrund der Erwartungshaltung des Patienten seinen Gesundheitszustand verbessern. Umgekehrt kann die Aufklärung des Patienten über mögliche Komplikationen einer angewendeten Therapie einen Noceboeffekt bewirken, indem sich sein Befinden aufgrund negativer Erwartungen verschlechtert. So kann sich ein Dilemma zwischen Informationspflicht und bestmöglicher Therapie ergeben.

Von besonderer Bedeutung sind Noceboeffekte in klinischen Prüfungen von Arzneimitteln, weil der Patient hier über die Risiken aufgeklärt werden muss, egal ob er will oder nicht. Lesen Sie zu dieser Problematik diesen Beitrag in der aktuellen DAZ.


Dr. Wolfgang Caesar


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