Umgang mit Bestandsmarktaufrufen

Hecken gibt Herstellern Hinweise

Berlin - 25.11.2013, 13:40 Uhr


Für Josef Hecken, den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ist die Entscheidung, den Aufruf von Bestandsmarktarzneimitteln zur Nutzenbewertungen zu beenden, „nachvollziehbar und rational“. Doch noch liegt lediglich ein Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit vor, das diesen Plan bekundet. Wie es aus G-BA-Sicht mit den schon erfolgten Aufrufen weitergehen soll, bis eine rechtlich belastbare Entscheidung vorliegt, erklärt Hecken in einem Schreiben an die Herstellerverbände BAH, BPI und vfa.

Trotz der oft unterschiedlichen Interessen der Verbände und des G-BA setzt Hecken auf einen gemeinsamen Willen „zu fairer und offener Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten“. Daher gibt er in seinem Schreiben Hinweise zum künftigen Umgang mit Bestandsmarktaufrufen. Über diese sollen die Verbände ihre Mitgliedsunternehmen jetzt unterrichten, um in der Übergangsphase „unnötige Irritationen“ zu vermeiden. Rechtsverbindlich sind die Hinweise jedoch nicht. Sie stünden unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Einigung auf politischer Ebene sowie der nachgelagerten gesetzlichen Festlegungen und formalen Beschlussfassungen, betont Hecken. Gleichwohl könnten sie Orientierung geben, „um unnötigen Ressourceneinsatz zu vermeiden“.

Nach dem derzeitigen Stand der Koalitionsverhandlungen soll der § 35a Abs. 6 SGB V komplett aufgehoben werden. Dazu schreibt Hecken: „Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich ihnen mitteile, dass diese vorgesehene Entscheidung wegen vieler ungeklärter rechtlicher, methodischer und versorgungspolitischer Fragestellungen durchaus nachvollziehbar und rational ist, weil am Ende möglicherweise Aufwand und Ergebnisse in der Versorgung in keinem angemessenen Verhältnis zueinander gestanden hätten.“ Bekanntlich habe er selbst schon seit einiger Zeit für eine solche Lösung geworben – jedenfalls soweit es um Aufrufe wegen „Versorgungsrelevanz“ ging.

Jetzt werde der G-BA folgendermaßen verfahren: Sobald es eine rechtlich belastbare Entscheidung einer neuen Bundesregierung oder des neuen Bundestages gibt, § 35a Abs. 6 SGB V zu streichen – etwa ein Kabinettsbeschluss oder die 1. Lesung im Bundestag –, werden die noch im G-BA laufenden Verfahren vorläufig ausgesetzt. Für die in der vorvergangenen Woche beschlossenen Bestandsmarktaufrufe bedeute dies, dass hierzu keine formalen Aufforderungen zur Dossiervorlage ergehen und auch vorgeschaltete Beratungsgespräche obsolet werden. Für die bereits im April 2013 erfolgten Aufrufe müssen ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Verfahrensaussetzung keine ansonsten notwendigen Vorlagen an den G-BA mehr erfolgen. Auch die interne Bearbeitung der laufenden Verfahren im G-BA und dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen werde vorläufig eingestellt, es würden keine Dossierbewertungen mehr veröffentlicht und keine Stellungnahmeverfahren mehr durchgeführt.

Diese Verfahrensweise bezieht sich allerdings ausdrücklich nur auf die im G-BA-Verfahren befindlichen Bewertungsverfahren, bei denen noch kein formaler Beschluss im Plenum gefasst ist. Konkret heißt das, dass die Bestandsmarkt-Nutzenbewertung für die Gliptine, für die bereits die Verhandlungen zur Vereinbarung eines Erstattungsbetrags angelaufen sind, hiervon nicht berührt wird.

Sobald eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten ist, würden die Verfahren auch offiziell durch den G-BA eingestellt, so Hecken weiter. Sollte es am Ende zu keiner dem jetzigen Verhandlungsstand entsprechenden gesetzlichen Regelung kommen, werde die vorläufige Aussetzung der Verfahren aufgehoben.


Kirsten Sucker-Sket